Hecken bieten Sichtschutz, dämpfen Lärm, schaffen Frieden. Doch wo endet Privatsache, wo beginnen Rechte des Nachbarn?
Ein aktuelles Urteil des BGH rückt die Frage nach der maximalen Heckenhöhe in den Fokus. Entscheidend wird, wo gemessen wird, wie hoch gewachsen werden darf und wann ein Rückschnitt verlangt werden kann. Wer die neuen Leitplanken kennt, vermeidet Streit, Kosten und Ärger mit dem Ordnungsamt.
Was der BGH entschieden hat
Der Bundesgerichtshof betont: Für Höhe und Abstand von Hecken gelten primär die Nachbarrechtsgesetze der Länder. Das Gericht präzisiert den Bezugspunkt der Messung und stärkt damit die Rechtssicherheit in Grenzfällen. Ein zweiter Kernpunkt: Rechte der Nachbarn lassen sich nicht beliebig aufschieben. Fristen und die konkrete Zumutbarkeit am Einzelfall bleiben entscheidend.
Maßgeblich für die Beurteilung ist das landesrechtliche Nachbarrecht. Gemessen wird am natürlichen Gelände am Standort der Hecke.
Damit wird klarer, wie Behörden, Gerichte und Eigentümer vorgehen können, wenn Hecken im Grenzbereich über die üblichen 2,00 Meter hinauswachsen oder in verdichteten Quartieren Verschattung und Feuchtigkeit fördern.
Wie sie die höhe korrekt messen
Der richtige messpunkt
Die Höhe wird dort ermittelt, wo die Hecke steht: am natürlichen Boden entlang der Heckenlinie. Künstliche Aufschüttungen oder Abgrabungen zählen als Sonderfall und dürfen die Messung nicht verfälschen. In Hanglagen ist eine konsistente Bezugslinie wichtig, etwa durch Messen am Heckenfuß mit dem Lot.
- Messband senkrecht vom Boden bis zur Heckenoberkante führen.
- Bei Gefälle mehrere Messpunkte aufnehmen und dokumentieren.
- Aufschüttungen gesondert vermerken und fotografisch belegen.
- Grenzverlauf anhand von Kataster oder Grenzsteinen klären.
- Bei Unklarheit neutralen Vermesser oder Schiedsstelle hinzuziehen.
Wird am falschen Punkt gemessen, kippt die Bewertung schnell – präzise Dokumentation schützt vor langem Streit.
Was landesrecht zur maximalhöhe sagt
Die Länder koppeln die zulässige Höhe häufig an den Abstand zur Grenze. Oft gilt: Je näher an der Grenze, desto niedriger die zulässige Höhe. Kommunale Satzungen und Bebauungspläne können strengere Maßstäbe setzen, etwa in Reihenhausgebieten.
| Bundesland | Beispielhafte Abstands-/Höhenlogik | Hinweis |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Häufig: bis 2,00 m Höhe ab 0,50 m Abstand; über 2,00 m größerer Abstand | Lokale Satzung kann abweichende Werte vorgeben |
| Bayern | Abstand abhängig von Gehölzart und Wuchshöhe | Gemeindliche Ortsgestaltungssatzungen beachten |
| Baden-Württemberg | Hecken gelten als lebende Einfriedung, Abstand an Höhe gekoppelt | Grenzabstände für Bäume und Sträucher gesondert |
| Hessen | Übliche Schwelle bei ca. 2,00 m; darüber größere Abstände | Nachbarschaftsrecht enthält Fristen für Ansprüche |
Die Tabelle liefert nur Anhaltspunkte. Verbindlich sind die Regelungen Ihres Bundeslands und Ihrer Kommune. Ein Blick in Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und landesrechtliche Nachbarvorschriften lohnt sich vor jedem Rückschnitt.
Näher an der Grenze heißt oft: niedriger bleiben – wer höher will, braucht mehr Abstand oder das Einverständnis des Nachbarn.
Rechte und fristen der nachbarn
Ansprüche richtig einordnen
Nachbarn können einen Rückschnitt verlangen, wenn die Hecke nach landesrechtlichen Maßstäben zu hoch ist oder unzumutbare Beeinträchtigungen verursacht. Grundlage ist regelmäßig der Abwehranspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Verbindung mit den Landesregeln.
Verjährung und verwirkung
Ansprüche müssen zeitnah geltend gemacht werden. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis der Beeinträchtigung. Langjährige Duldung, fehlende Rügen und erkennbares Vertrauen des Eigentümers auf den Bestand können zu Verwirkung führen. Wer handeln will, dokumentiert früh, kommuniziert schriftlich und bietet eine realistische Frist an.
- Beweissicherung: Fotos, Maße, Messprotokoll, Lageplan.
- Schriftliche Aufforderung mit Rückschnittvorschlag und Frist.
- Schlichtung über Schiedsstelle oder Mediation vor Klage prüfen.
- Einvernehmliche Lösungen (Staffelschnitt, neue Art, Rückversatz) bevorzugen.
Schneidverbote und artenschutz
Zwischen 1. März und 30. September gilt nach Bundesnaturschutzrecht ein strenges Schnittverbot für Hecken. Zulässig sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte, wenn keine Vögel brüten. Vor jedem Eingriff Nester und Rückzugsräume prüfen. Größere Rückschnitte oder auf den Stock setzen also in den Winter legen.
Große Schnittmaßnahmen von März bis September vermeiden – Formpflege ist erlaubt, wenn keine Brut gestört wird.
Praxis: drei typische fallkonstellationen
Hanglage und unterschiedliche geländekanten
In Gefällestrecken entstehen Messkonflikte. Arbeiten Sie mit einer Schnur als Referenzlinie entlang der Hecke. Messen Sie in festen Intervallen und halten Sie die Werte mit Datum fest. So lässt sich die einheitliche Höhe nachvollziehbar herleiten.
aufgeschütteter gartenboden
Wurde der Boden auf dem eigenen Grundstück angehoben, zählt für die rechtliche Bewertung regelmäßig das ursprüngliche Geländeniveau. Ein Rückschnitt kann nötig werden, auch wenn der Zollstock seit der Aufschüttung weniger als 2,00 Meter zeigt.
lebender sichtschutz direkt auf der grenze
Steht die Hecke unmittelbar auf der Grenze, ist sie oft nur mit Zustimmung entstanden oder als Einfriedung geduldet. Veränderungen an Höhe und Breite sollten gemeinsam abgestimmt werden. Ohne Einvernehmen drohen eskalierende Nachbarschaftsstreitigkeiten.
So bleiben sie konfliktfrei
- Heckenbreite im Blick behalten: Überwuchs auf Nachbarsgrund vermeiden.
- Gehölzauswahl nach Standort: Langsam wachsende Arten sparen Schnittkosten.
- Wartungsplan erstellen: Ein- bis zweimal jährlich schonend formen.
- Regenwasser und Verschattung beachten: Abstand zum Gebäude einhalten.
Nützliche zusatzinfos für planung und check
Begriffe trennen hilft: Eine Hecke ist eine Reihe eng gesetzter Sträucher. Einzelbäume, Spalierobst oder Bambusbestände fallen teils unter andere Regeln. Prüfen Sie vor der Pflanzung, welche Kategorie gilt. Das reduziert Fehlplanungen und spätere Umbaukosten.
Ein einfacher Selbsttest schafft Klarheit: Stellen Sie einen 2,00-Meter-Messstab an drei bis fünf Punkte der Hecke, fotografieren Sie senkrecht mit Bezug zur Grundstücksgrenze und notieren Sie Datum, Uhrzeit, Wetter. Das Material eignet sich für ein faires Gespräch mit dem Nachbarn und für eine neutrale Schlichtung.
Achten Sie zudem auf Arten, die Probleme machen können. Einige Gehölze gelten als invasiv oder sind regional unerwünscht. Wer früh auf standortgerechte, maßvolle Sorten setzt, spart späteres Köpfen, reduziert Wurzelkonflikte und bleibt innerhalb der gesetzlichen Leitplanken.
Tipp für den Alltag: Halten Sie Messergebnisse, Pflegetermine und Absprachen in einem kurzen Heckenprotokoll fest. Im Zweifel zeigt es, dass Sie sorgfältig handeln – ein Pluspunkt im Gespräch mit Nachbarn, Gemeinde und, wenn es doch dazu kommt, vor Gericht.



Endlich erklärt jemand klar den Messpunkt am natürlichen Gelände. Das Beispiel mit Hanglage und Lot hat mir echt geholfen. Danke für die praxisnahe Anleitung!