Geld auf das Kinderkonto, ein Zuschuss fürs Eigenheim, die große Unterstützung der Großeltern: Klingt unkompliziert, birgt aber Tücken.
Wer größere Summen verschenkt, stolpert schnell über Pflichten, Fristen und gestaffelte Freibeträge. Besonders heikel: Die 10‑Jahres‑Regel. Sie entscheidet, ob du später steuerfrei lächelst – oder teure Post vom Finanzamt bekommst.
Die 10-jahres-regel kurz erklärt
Bei Schenkungen zählt nicht nur die Höhe des Geldgeschenks. Entscheidend ist, was innerhalb von zehn Jahren zwischen derselben Personenkombination geflossen ist. Diese Frist läuft rollierend.
Pro Schenker-Begünstigter-Paar gilt ein persönlicher Freibetrag, der sich nach zehn Jahren wieder auffüllt.
Das bedeutet: Du kannst deinem Kind heute 400.000 Euro schenken und in elf Jahren erneut bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Übersteigst du innerhalb der Zehnjahresfrist den Freibetrag, fällt auf den überschießenden Betrag Schenkungsteuer an – je nach Steuerklasse und Tarifstufe.
Meldepflicht: was, wer, bis wann
Drei monate sind die deadline
Das Finanzamt will über erhebliche Geldgeschenke Bescheid wissen. Gesetzlich müssen sowohl Schenker als auch Beschenkte eine Schenkung innerhalb von drei Monaten melden. Eine formlose Anzeige reicht oft, üblich ist das offizielle Schenkungsteuer-Formular des zuständigen Finanzamts.
- Wer meldet: Schenker und Beschenkte, unabhängig voneinander.
- Frist: Drei Monate ab Kenntnis und Vollzug der Schenkung.
- Wie: Schriftlich mit Angaben zu Personen, Datum, Betrag, Zweck, früheren Schenkungen zwischen denselben Parteien.
- Ausnahme: Notarielle Vorgänge (z. B. Immobilienübertragungen) werden in der Regel vom Notar gemeldet.
Nicht melden kann teuer werden: drohen Verspätungszuschläge, Zinsen und im Extremfall Steuerhinterziehung, wenn Steuer anfällt.
Keine Panik bei Kleinigkeiten: Übliche Gelegenheitsgeschenke in angemessenem Rahmen sind steuerfrei und nicht anzeigepflichtig. Bei höheren Summen führt an der Meldung kein Weg vorbei – auch wenn am Ende keine Steuer entsteht.
Freibeträge: wer wie viel steuerfrei schenken darf
Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Sie gelten pro Schenker und pro Empfänger separat und erneuern sich nach zehn Jahren.
| Beziehung | Freibetrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Ehegatten/eingetragene Partner | 500.000 € | Gilt zusätzlich je Richtung |
| Kinder, Stiefkinder | 400.000 € | Pro Elternteil separat |
| Enkelkinder | 200.000 € | Direkte Schenkung der Großeltern |
| Andere Verwandte (z. B. Geschwister, Nichten/Neffen), Schwiegerkinder | 20.000 € | Steuerklasse II |
| Nicht verwandt | 20.000 € | Steuerklasse III |
So wirken die zahlen in der praxis
- Eltern an Kind: Vater schenkt 300.000 €, Mutter 200.000 € innerhalb von zehn Jahren. Ergebnis: Beim Vater alles steuerfrei. Bei der Mutter sind 200.000 € − 400.000 € = 0 € steuerpflichtig, weil der Freibetrag pro Elternteil gilt. Insgesamt also 500.000 € ohne Steuer möglich.
- Großeltern an Enkel: Oma überweist 250.000 €. 200.000 € sind frei. Auf 50.000 € fällt Schenkungsteuer an. In Steuerklasse I startet der Tarif bei 7 % und steigt stufenweise.
- Onkel an Nichte: 50.000 € Geschenk. 20.000 € frei. 30.000 € steuerpflichtig. In Steuerklasse II beginnen die Sätze höher als in Klasse I.
Die Steuer richtet sich nach dem steuerpflichtigen Restbetrag und der Steuerklasse. Die Spanne reicht je nach Höhe von 7 % bis 50 %.
Was als schenkung zählt – und was nicht
- Überweisungen und Bargeldübergaben sind Schenkungen.
- Verzicht auf eine Forderung (z. B. privates Darlehen wird erlassen) gilt als Schenkung.
- Mietfreies Wohnen oder stark verbilligte Miete kann als Zuwendung zählen.
- Unterpreis-Verkauf von Wertpapieren, Auto oder Immobilie führt zur Schenkung in Höhe des Preisnachlasses.
- Kontoausgleich, Darlehenstilgung oder hohe Versicherungsprämien für Dritte können Schenkungen sein.
- Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit oder Examen bleiben steuerfrei, solange sie der Lebenssituation angemessen sind.
Typische fehler, die später teuer werden
- Viele kleine Überweisungen in kurzer Zeit: Das Finanzamt addiert innerhalb des 10‑Jahres‑Fensters.
- Falsche Annahme bei Geschwistern: Zwischen Bruder und Schwester liegt der Freibetrag nur bei 20.000 €.
- Kontovollmacht statt Schenkung: Zugriff auf das Konto ist keine wirksame Schenkung und kann später Streit auslösen.
- Gemeinschaftskonto ohne Dokumentation: Einzahlungen der Eltern auf das Konto des Paares gelten anteilig als Schenkungen an beide.
- Fehlende Vermerke: Ohne Betreff „Schenkung“ und ohne schriftliche Vereinbarung verliert ihr im Zweifel die Beweislage.
- Freibeträge übersehen: Eltern können jeweils separat schenken. So entstehen für ein Kind alle zehn Jahre bis zu 800.000 € steuerfrei.
Steuerhinterziehung wegen schenkungen? selten, aber riskant
Wer innerhalb der Freibeträge bleibt, zahlt nichts. Wer darüber liegt und meldet, zahlt korrekt die ermittelte Steuer. Problematisch wird es, wenn meldepflichtige Schenkungen verschwiegen werden und eigentlich Steuer anfiele. Dann kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein. Wer zu spät merkt, dass er melden musste, sollte zügig nachreichen. Das reduziert Ärger, Zinsen und Zuschläge.
Schenkung dokumentieren, fristgerecht anzeigen, Unterlagen aufbewahren – so bleibt das Thema entspannt.
Strategie: mit plan legal steuern sparen
Freibeträge staffeln statt alles auf einmal
- Zeitliche Streckung: Größere Vermögensübertragungen in Etappen planen und den 10‑Jahres‑Takt nutzen.
- Auf mehrere Personen verteilen: Beide Eltern schenken getrennt. Großeltern können ebenfalls Freibeträge nutzen.
- Dokumentation: Schenkungsvertrag, Überweisungsbelege und kurze Notiz zum Zweck (z. B. „Eigenkapital Wohnung“) abheften.
- Bewertung im Blick: Beim Unterpreis-Verkauf realistischen Marktwert ermitteln, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Mini-rechner: so prüfst du deinen status
Fragen aus der praxis
Geld für die wohnung des kindes
Zuschüsse für den Immobilienkauf des Sohnes oder der Tochter sind klassische Schenkungen. Eltern können je Kind jeweils 400.000 € geben. Hilft auch die Oma, nutzt sie ihren eigenen Freibetrag von 200.000 €. So lässt sich Eigenkapital rechtlich sauber strukturieren.
Unterstützung in der ausbildung
Laufende Zahlungen für Studium, Miete oder Auslandssemester bewegen sich oft im Rahmen des Üblichen. Überschreiten die Summen aber die übliche Lebensführung deutlich oder häufen sie sich stark, greifen die allgemeinen Regeln. Besser planvoll bündeln und transparent erklären.
Rechtliche feinheiten mit blick auf erben
Große Schenkungen spielen später bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle. Wer zu Lebzeiten Vermögen überträgt, sollte den familiären Gesamtkontext bedenken. Es gibt eine 10‑Jahres‑Abschmelzung im Erbrecht, die den Einfluss früher Schenkungen auf den Pflichtteil reduziert. Das ist kein Steuer-, sondern ein Erbthema – für die Familienplanung aber relevant.
Extrainfos für dein geldgeschenk
- Verwendungszweck festhalten: „Schenkung, frei verfügbar“ oder „Schenkung für Eigenkapital Wohnung Musterstraße“ bringt Klarheit.
- Nachweise sammeln: Kontoauszüge, Schriftstücke, Marktwertschätzungen bei Sachwerten an einem Ort bündeln.
- Raten überweisen: Statt 450.000 € auf einmal lieber 400.000 € jetzt und 50.000 € nach Ablauf der Frist – oder über andere Schenker verteilen.
- Grenzfälle prüfen: Mietfreie Überlassung, Firmenanteile oder Kryptowährungen können Bewertungsfragen auslösen. Eine sachgerechte Bewertung spart Ärger.
Die Kombination aus Meldepflicht, Freibeträgen und 10‑Jahres‑Planung entscheidet, ob Geldgeschenke stressfrei bleiben.



Si je donne 350 000 € à ma fille et encore 60 000 € deux ans après, tout se cumule bien sur 10 ans, donc 10 000 € taxables en classe I (à partir de 7 %) ? Et je dois le déclarer dans les 3 mois à chaque fois, c’est ça ?
Le fisc adore les deadlines: 3 mois pour déclarer, sinon coucou les majorations… On peut s’abonner à une alerte calendrier quelque part? 😉