Grundsicherung statt Bürgergeld: 5,5 millionen – drohen dir 30 % kürzung beim ersten termin?

Grundsicherung statt Bürgergeld: 5,5 millionen – drohen dir 30 % kürzung beim ersten termin?

Neue Regeln zeichnen sich ab, die viele Haushalte betreffen. Was jetzt verhandelt wurde, verändert Abläufe im Jobcenter spürbar bald vielleicht.

Die geplante Reform setzt ein deutliches Signal: Das Bürgergeld soll verschwinden, die Grundsicherung für Arbeitssuchende rückt nach. Für rund 5,5 Millionen Menschen geht es um strengere Pflichten, weniger Schonräume und klare Konsequenzen.

Was sich ändert und warum jetzt der name zählt

Der neue Titel steht nicht nur auf dem Papier. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll Pflichten stärker betonen und Teile der Reform von 2023 zurückdrehen. Union und SPD haben sich nach zähen Gesprächen auf Nachschärfungen verständigt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) trieben die Einigung im Koalitionsausschuss voran.

Die Leistung heißt künftig Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Begriff steht für striktere Regeln und schnellere Sanktionen.

Neuer titel, altes ziel: arbeit statt dauerleistung

Die Reform zielt darauf, Fördern und Fordern enger zu verzahnen. Leistungen bleiben die Existenzsicherung. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an Mitwirkung, Bewerbungen und Termine. Wer Chancen nutzt, soll weiter Unterstützung erhalten. Wer Pflichten ignoriert, spürt rasch Abzüge.

Strengere pflichten: sanktionen in drei stufen

Die Sanktionen greifen schneller und härter. Schon kleine Pflichtverstöße können Geld kosten. Besonders relevant: unentschuldigtes Fernbleiben von Terminen, Nichtteilnahme an Maßnahmen oder versäumte Bewerbungen.

Pflichtverstoß Kürzung Zeitpunkt/Wiederholung
Erster verpasster Termin im Jobcenter 30 % des Regelbedarfs sofort
Zweiter verpasster Termin weitere 30 % erneut sofort
Dritter Verstoß komplette Zahlungseinstellung ab dem Monat der Feststellung
Weiteres Nichterscheinen im Folgemonat Streichung aller Leistungen inkl. Unterkunft für den Folgemonat

30 % Abzug ab dem ersten verpassten Termin, beim dritten Mal droht Nullzahlung. Danach steht auch die Miete auf dem Spiel.

Was gilt als pflichtverletzung

  • Unentschuldigtes Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen im Jobcenter.
  • Vereinbarte Bewerbungen nicht versenden oder Fristen ignorieren.
  • Nichtteilnahme an zugewiesenen Maßnahmen ohne anerkannten Grund.

Härtefälle bleiben möglich. Wer gesundheitliche oder psychische Einschränkungen nachweist, kann von Sanktionen ausgenommen oder anders geführt werden. Maßstab sind die individuellen Umstände.

Vermögen und wohnen: karenzzeiten fallen weg

Mit dem Wechsel zur Grundsicherung endet die großzügige Anfangsphase beim Vermögen und beim Wohnen. Die Reform setzt auf sofortige Prüfung und geringere Schonräume.

  • Schonvermögen: Die einjährige Karenz für größere Vermögen bis 40.000 Euro entfällt. Bevor Leistungen fließen, muss vorhandenes Vermögen weitgehend eingesetzt werden. Ein Schonbetrag bleibt, er wird individuell ermittelt. Bisher lag der Richtwert nach dem ersten Jahr bei 15.000 Euro.
  • Wohnkosten: Es gibt keine Schonfrist mehr bei zu teuren Wohnungen. Die Angemessenheit wird sofort geprüft. Wer über den Richtwerten liegt, muss zeitnah umziehen oder Kosten senken.

Angemessenheit der Miete gilt ab Tag eins. Zu hohe Wohnkosten führen zu Umzugspflicht oder zu nicht übernommenen Mehrkosten.

Kontrolle und missbrauch: härteres vorgehen angekündigt

Die Einigung sieht schärfere Maßnahmen gegen organisierten Sozialleistungsbetrug vor. Behörden sollen Verdachtsfälle schneller bündeln, Datenabgleiche ausweiten und bandenmäßige Täuschungen konsequenter verfolgen. Für ehrliche Beziehende ändert sich dadurch nichts, für Täter steigt das Risiko deutlich.

Wen die reform trifft und was jetzt auf dich zukommt

Betroffen sind alle, die derzeit Bürgergeld beziehen oder künftig Grundsicherung beantragen. Die Zahl beträgt rund 5,5 Millionen Menschen. Die Umsetzung erfordert Gesetzesänderungen. Bis zur Verkündung gelten die bisherigen Regeln. Mit Inkrafttreten greifen die neuen Pflichten sofort.

Checkliste: was du jetzt konkret tun kannst

  • Termindisziplin: Jeden Einladungsbrief prüfen, Termine bestätigen, rechtzeitig erscheinen. Bei Krankheit Attest vorlegen.
  • Bewerbungsnachweise: Bewerbungen dokumentieren, Fristen einhalten, Ergebnisse gesammelt mitbringen.
  • Unterlagen zum Vermögen: Kontostände, Verträge und Nachweise sortieren. Freibeträge prüfen, Einmalzahlungen planen.
  • Wohnkosten prüfen: Nettokaltmiete, Betriebskosten und Quadratmeter mit den örtlichen Richtwerten vergleichen.
  • Kommunikation: Änderungen der Erreichbarkeit sofort melden. Schriftliche Absprachen aufbewahren.

Beispiel: so wirken sich die kürzungen auf den geldbeutel aus

Ein Rechenbeispiel macht den Effekt greifbar. Angenommen, der monatliche Regelbedarf beträgt 600 Euro:

  • Erster Verstoß: 30 % Kürzung = 180 Euro weniger. Ausgezahlt werden 420 Euro.
  • Zweiter Verstoß: weitere 30 % = erneut 180 Euro weniger. Ausgezahlt werden 240 Euro.
  • Dritter Verstoß: komplette Einstellung der Leistung. Ausgezahlt werden 0 Euro.
  • Weiteres Nichterscheinen im Folgemonat: Streichung auch der Unterkunftskosten.

Das Beispiel dient der Veranschaulichung. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach deinem Regelbedarf und möglichen Mehrbedarfen.

Fragen, die viele stellen

Wie wird das schonvermögen berechnet

Die Verwaltung berücksichtigt Alter, Bedarfsgemeinschaft und gesetzliche Freibeträge. Vermögen mit Zweckbindung, etwa bestimmte Altersvorsorgeprodukte, kann geschützt sein. Entscheidend sind nachvollziehbare Nachweise.

Was passiert bei zu teurer wohnung

Das Jobcenter bewertet die Angemessenheit anhand lokaler Richtwerte. Liegen die Kosten darüber, verlangt die Behörde einen Umzug oder Maßnahmen zur Kostensenkung. Fristen legt das Jobcenter fest. Ohne Mitwirkung drohen nicht übernommene Mehrkosten.

Gibt es noch förderangebote

Ja. Weiterbildung, Sprachkurse, Bewerbungscoaching und betriebliche Erprobungen bleiben Teil der Grundsicherung. Wer diese Angebote nutzt, verbessert die Chancen und reduziert das Sanktionsrisiko.

Nützliche zusatzinfos für deinen alltag

Lege dir eine einfache Terminroutine an: Kalender mit Erinnerungen, Mappe für Einladungen, Checkliste für Nachweise. Das spart Stress und verhindert Sanktionen. Plane Rückwege zu Terminen mit Pufferzeit.

Simuliere deinen Monat: Notiere alle fixen Kosten, rechne mögliche Kürzungen in Prozenten durch und entscheide, welche Ausgaben verschiebbar sind. So siehst du rechtzeitig, ob du Unterstützung bei Mietschulden, Energie oder Schulbedarf beantragen solltest. Prüfe außerdem, ob ein Nebenverdienst mit Freibeträgen kombinierbar ist, ohne Leistungen zu verlieren.

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