Führerschein: dieses neue Höchstalter gilt jetzt laut Straßenverkehrsordnung

Führerschein: dieses neue Höchstalter gilt jetzt laut Straßenverkehrsordnung

Neuer Führerschein-Schock oder bloß ein hartnäckiges Gerücht? Seit Wochen fragen sich viele Fahrerinnen und Fahrer, ob jetzt ein Höchstalter gilt – und ob ab einem bestimmten Geburtstag automatisch Schluss ist mit dem Autofahren. Hier ist der Stand: klar, verständlich, ohne Flüsterpost.

Es ist kurz vor acht, ein grauer Morgen vor dem Bürgeramt. Ein Mann Mitte siebzig zieht die Nummer, hält seinen alten, faltigen Führerschein wie eine Eintrittskarte aus einer anderen Zeit. Neben ihm tippt eine junge Frau auf dem Handy und liest ihm etwas vor: Irgendwo habe sie gelesen, ab 75 sei der Lappen weg. Er schaut überrascht, dann lacht er leise, unsicher. *Die Gerüchteküche brodelt.* Am Schalter bittet ihn die Sachbearbeiterin freundlich zum Foto – Kartenwechsel, mehr nicht. Der Mann nickt, schaut auf seine Hände am Tresen. Ob das wirklich alles ist?

Gilt jetzt ein Höchstalter – ja oder nein?

Die kurze Antwort: In Deutschland gibt es für die normale Pkw-Fahrerlaubnis kein festes Höchstalter. Die Rechtsgrundlage ist nicht die Straßenverkehrsordnung, sondern die Fahrerlaubnis-Verordnung – **FeV statt StVO** –, und die kennt für Klasse B kein „Ende mit X“. Was es gibt: Führerscheinkarten, die als Dokument nach 15 Jahren erneuert werden müssen, ganz ohne Leistungsprüfung.

Ein Bild aus der Praxis: Herr Krüger, 82, fährt zweimal pro Woche zum Markt, kennt jede Kurve und jeden Zebrastreifen im Viertel. Laut Statistischem Bundesamt verursachen Ältere seltener Tempo- und Alkoholunfälle; typische Probleme häufen sich an Kreuzungen, beim Abbiegen, bei der Vorfahrt. Diese Muster zeigen: Alter ist nicht die Zahl im Pass, sondern das Zusammenspiel aus Erfahrung, Tagesform und Gesundheit. Ein Datum allein erklärt keine Fahrt.

Juristisch steckt dahinter der Grundsatz „Fahreignung statt Altersgrenze“. Die FeV verlangt Tauglichkeit – medizinisch, psychisch, visuell –, nicht eine starre Obergrenze. Für Lkw- und Busklassen ist die Fahrerlaubnis auf fünf Jahre befristet, mit regelmäßigen Gesundheits- und Sehtests; wer Personen befördert, verlängert den P-Schein ebenfalls im Turnus. **Kein fixes Enddatum für Klasse B**, dafür klare Checks in professionellen Bereichen. Wer StVO liest, sucht an der falschen Stelle.

Was Sie jetzt konkret tun können

Der schnellste Realitätscheck sitzt im Portemonnaie. Nehmen Sie die Karte in die Hand, Feld 4b zeigt das Ablaufdatum der Plastikkarte – nicht Ihrer Fahrerlaubnis. In den Zeilen darunter stehen die Klassen und deren Gültigkeiten; bei C/D sehen Sie Five‑Year‑Zyklen. Wer noch den grauen oder rosa Schein hat, hält sich an die Stufenpläne bis 2033, tauscht rechtzeitig um und fährt einfach weiter. **15 Jahre sind Papier, nicht Person.**

Praktisch bewährt: eine selbstkritische Probefahrt auf neuer Strecke, am liebsten tagsüber und mit einer Person auf dem Beifahrersitz, der Sie vertrauen. Fahrschulen bieten freiwillige Check‑Fahrten an, Augenärztinnen messen Kontraste und Gesichtsfeld, Hausärzte kennen Medikamente mit Müdigkeitseffekt. Wir alle kennen den Moment, in dem die Dämmerung schneller ist als man selbst. Seien wir ehrlich: Niemand macht das jeden Monat. Einmal im Jahr genügt – und bringt Ruhe.

Wer unsicher ist, holt eine Außenstimme rein.

„Alter ist kein Ausschalter. Es ist eine Einladung, sich ehrlich zu prüfen – und ggfs. nachzujustieren.“ – Verkehrspsychologin M. Keller

Ein kleiner Merkzettel hilft im Alltag:

  • Kein gesetzliches Höchstalter für Klasse B
  • Ablaufdatum in Feld 4b = Kartentausch, keine Prüfung
  • Klassen C/D: Gesundheitscheck alle fünf Jahre
  • P‑Schein: befristet, mit ärztlichen Nachweisen
  • EU‑Reform geplant, aber noch nicht beschlossen

Warum das Thema größer ist als eine Zahl

Altersgrenzen fühlen sich eindeutig an, doch die Straße ist nie nur schwarz oder weiß. Wer lange fährt, hat Routinen, antizipiert Fehler anderer, kennt die eigene Müdigkeit – und merkt, wenn das Navi im Kopf leiser wird. Der Gesetzgeber setzt daher auf Tauglichkeit statt Stempel: kein pauschales Aus, wohl aber Verantwortung, die mitwächst. Die EU diskutiert zusätzliche Module, etwa Selbstauskünfte zur Gesundheit oder mehr Begleitung nach Unfällen, doch bis zur Verabschiedung bleibt es beim deutschen Prinzip. Vielleicht ist das der ehrlichere Deal: Freiheit gegen Reflexion. Man kann das lästig finden, oder als Chance, die eigene Mobilität neu zu denken – mit Fahrgemeinschaft, ÖPNV, Carsharing, gelegentlichem Taxi. Mobil sein heißt heute wählen können. Morgen vielleicht noch besser.

Point clé Détail Intérêt pour le lecteur
Kein Höchstalter für Klasse B FeV verlangt Fahreignung, keine starre Altersgrenze Beruhigt und klärt Missverständnisse
Kartentausch nach 15 Jahren Feld 4b zeigt nur Dokumentenablauf, keine Prüfung Vermeidet unnötige Angst vor „Zwangstest“
Zeitliche Befristung bei C/D und P‑Schein Gesundheits- und Sehtests im 5‑Jahres‑Rhythmus Konkretes Handeln für Profis und Vielverantwortliche

FAQ :

  • Gibt es jetzt ein Höchstalter für den Führerschein?Nein. Für Pkw (Klasse B) existiert keine feste Altersgrenze, maßgeblich ist die Fahreignung.
  • Stimmt das Gerücht „ab 75 ist Schluss“?Nein. Es gibt keine solche Regel. Senioren können fahren, solange sie tauglich sind.
  • Was bedeutet das Datum in Feld 4b?Nur das Ablaufdatum der Karte. Sie tauschen die Plastikkarte aus, ohne erneute Prüfung.
  • Brauche ich mit 70 eine Pflichtuntersuchung?Für Klasse B nicht. Empfehlenswert sind freiwillige Checks bei Arzt, Optiker oder Fahrschule.
  • Kommt bald eine EU‑Pflichtprüfung für Ältere?Diskutiert wird eine Reform, doch sie ist nicht beschlossen. Bis dahin gilt das jetzige System.

1 thought on “Führerschein: dieses neue Höchstalter gilt jetzt laut Straßenverkehrsordnung”

  1. Merci pour la mise au point: pas de Höchstalter pour la classe B, juste un échange de carte tous les 15 ans (champ 4b). Je penssais qu’il y avait un test obligatoir à 75… Me voilà rassuré, et je vais faire une check‑drive volontaire pour être sûr.

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