Die Belegschaft blickt auf einen straffen Kalender, Summen stehen im Raum, Entscheidungen drücken – und viele fragen sich: Was jetzt?
Die Produktion bei Bosch Power Tools wird in Deutschland ausgedünnt, Standorte schließen, Angebote liegen bald auf dem Tisch. Wer betroffen ist, muss Weichen stellen, bevor die Fristen zuschnappen.
Worum es bei den Angeboten wirklich geht
Im Bereich Power Tools plant Bosch die Verlagerung der Gerätefertigung ins Ausland. Der Stammsitz der Sparte in Leinfelden-Echterdingen und das Werk Sebnitz sollen auslaufen. Rund 500 Beschäftigte stehen vor einem Einschnitt, davon in Leinfelden etwa 230 in der Fertigung.
Für Leinfelden liegt ein Sozialplan auf dem Tisch. Er umfasst Abfindungen und den Wechsel in eine Transfergesellschaft. Das Kernstück: Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung – oder die betriebsbedingte Kündigung zu einem späteren Stichtag.
Wer den Vertrag nicht annimmt, soll zum 31. Dezember 2026 mit deutlich schlechteren Konditionen gekündigt werden.
Was in Leinfelden und Sebnitz konkret passiert
Die Produktion in Leinfelden sowie in Sebnitz läuft im kommenden Jahr schrittweise aus. Der Standort Leinfelden soll bis Ende 2026 schließen. Die Personalgespräche sind terminiert, die Angebote sollen Mitte November kommen. Danach beginnt die Uhr zu ticken.
Der Unterschied zur Auto-Sparte
Parallel baut Bosch in der Auto-Sparte weltweit 13.000 Stellen ab. Dort existiert aber eine Vereinbarung, die betriebsbedingte Kündigungen in Deutschland bis Ende 2027 ausschließt. Power Tools fällt nicht darunter. Weil ganze Einheiten schließen, greift eine klassische Sozialauswahl praktisch nicht – es sollen alle gehen.
Im Gegensatz zur Auto-Sparte haben Power-Tools-Beschäftigte weniger Schutz und kaum Alternativen im Unternehmen.
Welche Konditionen auf dem Tisch liegen
Die Abfindung hängt vom Alter, dem individuellen Entgelt und der Betriebszugehörigkeit ab. Der Betrag ist gedeckelt – maximal 250.000 Euro. Wer schnell unterschreibt, erhält einen Bonus. Zusätzlich enthält der Plan den Einstieg in eine Transfergesellschaft mit Qualifizierung und Vermittlung.
| Option | Abfindung | ALG-I-Risiko | Kündigungstermin | Zusatzleistungen |
| Aufhebungsvertrag | Individuell, gedeckelt bei 250.000 Euro; Bonus bei schneller Unterschrift | Sperrzeit möglich, vermeidbar bei korrekter Gestaltung | Früherer Austritt je nach Vereinbarung | Transfergesellschaft, Qualifizierung, Beratung |
| Kündigung | Geringere Leistungen als im Angebot | Keine Sperrzeit, wenn betriebsbedingt und Fristen eingehalten | 31.12.2026 (geplant) | Weniger Wahlmöglichkeiten |
Was die Abfindung beeinflusst
Praxisüblich rechnen Unternehmen mit einem Faktor je Beschäftigungsjahr, häufig rund ein halbes Monatsgehalt pro Jahr. Power Tools verknüpft zusätzlich Alter und Gehaltsniveau. Die Kappung bei 250.000 Euro setzt die Obergrenze. Der Schnellzeichner-Bonus honoriert frühe Entscheidungen.
Je länger die Betriebszugehörigkeit und je höher das Entgelt, desto größer die Abfindung – bis zur Deckelung.
Welche Fristen jetzt laufen
Das Unternehmen will Mitte November Angebote übergeben. Danach gilt eine vierwöchige Bedenkzeit. Wer nicht unterschreibt, muss mit der Kündigung und schlechteren Konditionen rechnen. Parallel laufen Meldefristen bei der Agentur für Arbeit: Wer absehbar arbeitslos wird, meldet sich frühzeitig arbeitssuchend.
Was Beschäftigte jetzt prüfen sollten
- Abfindungshöhe nachrechnen: Alter, Gehalt, Jahre im Betrieb – passt die Formel, stimmt die Deckelung.
- Fristen sichern: Bedenkzeit notieren, Beratungstermine fixieren, arbeitsuchend melden.
- ALG-I-Sperrzeit vermeiden: Aufhebungsvertrag so gestalten, dass eine betriebsbedingte Kündigung drohte und die ordentliche Kündigungsfrist gewahrt bleibt.
- Steuern planen: Fünftelregelung prüfen, Auszahlungszeitpunkt abstimmen, Progression begrenzen.
- Krankenversicherung klären: Nahtloser Schutz in Transfergesellschaft und nach Austritt.
- Qualifizierung nutzen: Zertifikatskurse wählen, profilnahe Weiterbildung sichern, regionale Chancen prüfen.
Ein Blick auf das Geschäftsfeld
Die Robert Bosch Power Tools GmbH sitzt in Leinfelden-Echterdingen und gehört zur Robert Bosch GmbH. Die Sparte beschäftigt rund 18.700 Menschen (2024) und erzielte 2024 etwa 5,1 Milliarden Euro Umsatz. Der Druck durch Währungseffekte, Rohstoffkosten und Wettbewerb aus Asien verschärft den Standortvergleich – Verlagerungen folgen oft diesen Kalkülen.
Sebnitz und die Folgen für die Region
Auch in Sebnitz endet die Fertigung. Für die Region bedeutet das weniger industrielle Arbeitsplätze und einen höheren Pendlerdruck. Zulieferer bereiten sich auf geringere Abrufe vor. Kommunen rechnen mit Beratungsbedarf bei Umschulungen und Neuansiedlungen.
Transfergesellschaft: Brücke statt schneller Fall
Eine Transfergesellschaft beschäftigt ausscheidende Mitarbeiter befristet. Die Entgelte liegen typischerweise unter dem bisherigen Nettolohn, dafür fließen Trainings, Bewerbungscoaching und Stellenvermittlung. Wer den Weg wählt, gewinnt Zeit und bleibt sozialversichert. Wer direkt wechselt, spart Zeit, verliert aber Qualifizierungsangebote.
Hintergrund: Auto-Sparte und Kündigungsschutz bis 2027
Im Automotive-Bereich bindet eine Vereinbarung betriebsbedingte Kündigungen – Abbau erfolgt über Fluktuation, Versetzungen, Qualifizierung und Freiwilligenprogramme. Bei Power Tools existiert diese Bremse nicht. Das erklärt, warum die Angebote in Leinfelden so scharf gestellt sind und warum Kündigungen real als Druckmittel wirken.
Rechenbeispiele für die Abfindung
Nehmen wir zwei Fälle zur Orientierung:
- Beschäftigte A: 15 Jahre dabei, 4.000 Euro brutto, Faktor 0,5. Richtwert 30.000 Euro. Bonus kann die Summe erhöhen.
- Beschäftigter B: 28 Jahre dabei, 6.500 Euro brutto, Faktor 0,5. Richtwert 91.000 Euro. Mit Bonus zweistellig mehr, Deckel bei 250.000 Euro bleibt.
Die tatsächliche Formel kann abweichen. Entscheidend sind die im Angebot fixierten Parameter, die Kappung und der Bonusmechanismus.
Risiken und Chancen im Überblick
Wer früh unterschreibt, sichert den Bonus, bündelt aber Risiken: mögliche ALG-I-Sperrzeit, kürzerer Zeitpuffer, weniger Verhandlungsspielraum. Wer abwartet, hält Optionen offen, riskiert aber, am Ende auf schlechteren Konditionen zu landen. Der Wechsel in die Transfergesellschaft federt ab und ermöglicht gezielte Weiterbildung – gerade in Regionen mit Fachkräftebedarf im Maschinenbau, in der Elektromontage oder in der Instandhaltung.
Tipps für Verhandlungen
Beschäftigte können Laufzeiten in der Transfergesellschaft, Bildungsbudgets, Outplacement-Leistungen, Zeugnisformulierung, Freistellung unter Fortzahlung und die Abfindungsauszahlung (einmalig oder gestreckt) ansprechen. Eine gestreckte Auszahlung kann die Steuerlast beeinflussen. Wer ein externes Angebot hat, kann den Austrittstermin passgenau abstimmen.
Zusätzliche Informationen für Betroffene
Wer den Aufhebungsvertrag wählt, sollte die ordentliche Kündigungsfrist im Vertrag abbilden. Das reduziert das Sperrzeitrisiko beim Arbeitslosengeld. Eine schriftliche Bestätigung, dass eine betriebsbedingte Kündigung drohte, hilft. Bei Abfindungen lohnt ein Gespräch zur Fünftelregelung. Für Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit lohnt außerdem der Blick auf tarifliche Sonderregelungen, Resturlaub, Zeitguthaben und betriebliche Altersversorgung.
Für Paare und Familien kann eine kurze Simulation des Haushaltsbudgets Klarheit schaffen: Nettoabfindung nach Steuern, ALG-I-Anspruch, Dauer der Transferphase, Kosten für Pendeln oder Weiterbildung. Wer in den nächsten 24 Monaten in Rente gehen kann, prüft Teilrente, Übergangsgeld und die Möglichkeit, den Austritt nah am Rentenbeginn zu legen, um Lücken zu vermeiden.



Quelqu’un a déjà simulé la Fünftelregelung pour une Abfindung de 90k ? Ça change vraiment la donne ou c’est marginal ?
250 000 €, ça parait gros, mais après impôts… pas sûr.