Die Post vom Finanzamt wandert ins Netz. Viele fragen sich, was das für Fristen, Papierbescheide und den eigenen Alltag bedeutet.
Wer seine Steuer digital abwickelt, bekommt den Bescheid bald standardmäßig online bereitgestellt. Das spart Papier, verändert aber Zustellung, Fristen und Abläufe. Wer damit nicht arbeiten möchte, muss rechtzeitig aktiv werden.
Was sich ab 2026 beim steuerbescheid ändert
Ab dem Veranlagungsjahr 2025, dessen Bescheide in 2026 zugehen, stellt das Finanzamt den Steuerbescheid regulär digital bereit. Der Schritt folgt dem Bürokratieentlastungsgesetz. Papier gibt es weiter, aber nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die elektronische Bekanntgabe wird zur Voreinstellung.
Elektronische Bekanntgabe ist ab 2026 Standard. Wer Papier will, muss digital widersprechen.
Bis Ende 2025 brauchte die digitale Bekanntgabe eine aktive Zustimmung im Elster-Konto. Ab 2026 gilt das Gegenteil: Der digitale Bescheid kommt automatisch. Wer ihn nicht möchte, setzt im Konto einen Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe.
In diesen fällen lohnt der widerspruch
Nicht jeder möchte oder kann digitale Post zuverlässig abrufen. In folgenden Situationen sprechen gute Gründe für den Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe:
- Kein verlässlicher Internetzugang oder eingeschränkte digitale Ausstattung
- Schwierigkeiten beim Zugang zum Elster-Konto, etwa wegen wiederholter Login-Probleme
- Vertretung durch Angehörige ohne Vollmacht im eigenen Elster-Konto
- Seh- oder Motorikeinschränkungen, die das Lesen oder Speichern von PDFs erschweren
- Hohes Risiko, E-Mails zu übersehen oder Fristen zu verpassen
- Bedarf an Papierunterlagen für andere Stellen, etwa Banken oder Förderanträge
Wer Fristen häufig verpasst, fährt mit Papier sicherer. Die digitale Zuordnung startet früher, die Uhr tickt schneller.
So widersprechen sie der elektronischen bekanntgabe
Weg im konto
Der Weg führt über das Elster-Konto: Formulare & Leistungen > Einwilligungen > Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Dort widerrufen Sie die Einwilligung. Die Umstellung wirkt für künftige Bescheide. Eine Begründung verlangt das Finanzamt nicht.
Was danach passiert
Nach dem Widerspruch verschickt das Finanzamt Bescheide wieder per Post. Das kann die Zustellung um einige Tage verlängern. Für laufende Fristen zählt dann die Bekanntgabefiktion für Papierpost.
Digitaler abruf: so funktioniert es
Bleibt die digitale Bekanntgabe aktiv, erhalten Sie eine E-Mail, sobald ein Bescheid im Postfach bereitsteht. Den Abruf erledigen Sie in Mein Elster oder in Ihrer Steuersoftware. Der PDF-Bescheid ist rechtsverbindlich und einem Papierbescheid gleichgestellt.
Wichtig: Die E-Mail ist nur ein Hinweis. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Bereitstellung im Postfach. Diese Datumsangabe finden Sie im Konto.
Vier Tage nach Bereitstellung im Elster-Postfach gilt der Bescheid als bekannt gegeben. Ab dann laufen Monatsfristen.
Einspruch gegen den bescheid vs. widerspruch gegen die bekanntgabe
Viele verwechseln beides. Der Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe steuert nur den Weg der Zustellung. Der Einspruch richtet sich gegen den Inhalt des Steuerbescheids.
Fristen und form
Für den Einspruch zählt die Bekanntgabe. Digital: maßgeblich ist der Bereitstellungstermin, plus vier Tage als Bekanntgabefiktion. Ab diesem Zeitpunkt läuft die einmonatige Einspruchsfrist. Per Post gelten die postalischen Regeln.
| Ereignis | Fristwirkung |
|---|---|
| Digitale Bereitstellung im Postfach | Nach 4 Tagen gilt der Bescheid als bekannt gegeben |
| Beginn der Einspruchsfrist | Ab Bekanntgabe läuft 1 Monat |
| Postzustellung | Bekanntgabe nach den postalischen Zustellungsregeln |
Wer automatisch digital umgestellt wird
Alle, die ihre Einkommensteuererklärung digital abgegeben haben und bisher der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt hatten, wechseln ohne weiteres Zutun in den Standard. Wer keinen Elster-Zugang nutzt oder ausschließlich Papier erklärt, bekommt weiterhin Papierbescheide.
Auch bei anderen Steuerarten kann das Finanzamt digital bekanntgeben, sofern das Konto darauf eingerichtet ist. Besondere Zustellformen bleiben vorbehalten, etwa wenn Gesetze eine förmliche Zustellung vorschreiben.
Praktische tipps für den digitalen bescheid
So verpassen sie keine frist
- Benachrichtigungen im Elster-Konto aktivieren und die hinterlegte E-Mail-Adresse prüfen
- Spam-Filter kontrollieren und Absender auf die Whitelist setzen
- Regelmäßig einloggen, etwa alle zwei Wochen in der Hochsaison
- Bereitstellungsdatum nach Abruf notieren, Kalendererinnerung für die Monatsfrist setzen
Ordnung und aufbewahrung
Speichern Sie den PDF-Bescheid lokal und in einer Cloud. Legen Sie Ordner nach Jahrgang an. Für Privatpersonen reicht meist eine Aufbewahrung von mehreren Jahren; wer gewerblich tätig ist, richtet sich nach den längeren steuerlichen Fristen.
Papier bleibt möglich, aber als ausnahme
Papierbescheide bleiben verfügbar. Sie müssen aber aktiv beantragt werden, indem Sie die elektronische Bekanntgabe abwählen. Das kann sinnvoll sein, wenn mehrere Familienmitglieder Einblick benötigen und ein gemeinsamer Ordner in der Wohnung leichter zugänglich ist.
Konkretes beispiel: so läuft die frist
Beispiel: Das Finanzamt stellt den Bescheid am 5. Juli in Ihr Elster-Postfach. Am 9. Juli gilt er als bekannt gegeben. Die einmonatige Einspruchsfrist endet damit am 9. August, 24 Uhr. Öffnen Sie die E-Mail erst am 20. Juli, bleibt die Frist unverändert. Maßgeblich ist nicht der Lesezeitpunkt, sondern die Bereitstellung plus Fristfiktion.
Vollmacht, beratung und zugänge
Wer einen Steuerberater hat, klärt, über welchen Zugang die Zustellung läuft. Viele Kanzleien nutzen eigene Postfächer mit Vollmacht. Stimmen Sie die Einstellung der elektronischen Bekanntgabe ab, damit Fristen sicher ankommen und Verantwortlichkeiten klar bleiben.
Wann papier strategisch vorteile hat
Ein Papierbescheid kann taktisch helfen, wenn Sie generell mehr Zeit für Prüfungen brauchen. Die digitale Bekanntgabe startet die Frist zügig; Papier bringt durch Postlauf und andere Fiktionen einen kleinen Puffer. Das ersetzt keine Fristorganisation, verschafft aber Luft in Urlaubszeiten.
Was sie jetzt konkret tun
- Elster-Zugang prüfen und E-Mail-Benachrichtigungen aktivieren
- Entscheiden: digital bleiben oder Widerspruch zur elektronischen Bekanntgabe setzen
- Kalenderregeln definieren: bei Bereitstellung sofort Frist eintragen
- Archivstruktur anlegen: PDFs geordnet und doppelt sichern
Wer bis Ende 2025 nichts ändert, rutscht 2026 automatisch in die digitale Bekanntgabe. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Zusätzliche infos für den alltag
Testen Sie eine persönliche Routine: ein fester Wochentag für den Login, ein Notizsystem für Fristen und eine Checkliste für die Prüfung des Bescheids (Zahl der Kinder, Werbungskosten, Sonderausgaben, Kirchensteuer). So erkennen Sie Abweichungen schnell und können rechtzeitig Einspruch erheben.
Wer häufiger umzieht oder Namen ändert, profitiert von der digitalen Variante: Sie sind unabhängig von Postnachsendeaufträgen. Wer dagegen Geräte teilt oder selten online ist, sichert sich mit Papier mehr Verlässlichkeit. Beide Wege bleiben möglich, entscheidend ist eine klare Wahl vor dem ersten Bescheid 2026.



Ok pour la démat’, mais concrètement: comment une personne âgée ou souvent offline ne va pas louper la “connaissance” à J+4? Les mails se perdent, les spams aussi. On dirait qu’on transfére le risque à l’usager. Le papier n’est-il pas plus sûr pour ces cas-la ?