Viele Rentner fragen sich, ob sich ein Job nach der Rente noch lohnt. Ab 2026 verändert eine neue Regel vieles.
Das Bundeskabinett hat die Aktivrente auf den Weg gebracht. Der steuerfreie Zuverdienst soll schon zum 1. Januar 2026 starten, die Beratung im Bundestag steht an. Was bedeutet das für deinen Geldbeutel, für Arbeitszeiten – und für den angespannten Arbeitsmarkt?
Was hinter der aktivrente steckt
Kern der Reform ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro (24.000 Euro pro Jahr) auf Arbeitseinkommen von Menschen im Regelrentenalter. Der Effekt greift direkt beim Lohnsteuerabzug, nicht erst über die Steuererklärung. Geplante Zusatzregel: Zuschläge für Überstunden bleiben steuerfrei, soweit sie 25 Prozent des Grundlohns nicht übersteigen.
Ab 1. Januar 2026 sind bis zu 2.000 Euro Monatslohn für Beschäftigte im Regelrentenalter steuerfrei – ohne Progressionsvorbehalt.
Der sogenannte Progressionsvorbehalt soll nicht gelten. Das heißt: Der steuerfreie Betrag erhöht nicht im Nachhinein den Steuersatz auf andere Einkünfte.
Wer teilnehmen kann
- Zugelassen sind Beschäftigte ab Erreichen der Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtigen Jobs.
- Nicht erfasst sind Selbstständige.
- Wer vorzeitig in Rente ist, kann die Aktivrente zunächst nicht nutzen.
Warum die politik das jetzt will
Deutschland fehlen Fachkräfte in Pflege, Verkauf, Kinderbetreuung und Technik. Mit der Aktivrente sollen erfahrene Kräfte länger an Bord bleiben, wenn sie können und wollen. Die Regierung kalkuliert jährliche Kosten von rund 890 Millionen Euro, rechnet aber mit spürbaren Entlastungen am Arbeitsmarkt.
| Träger | Jährliche Mindereinnahmen |
|---|---|
| Bund | 378 Mio. Euro |
| Länder | 378 Mio. Euro |
| Gemeinden | 134 Mio. Euro |
Nach Regierungsangaben könnten etwa 168.000 Menschen das Angebot nutzen. Signal an die Unternehmen: Mehr Planungssicherheit bei der Besetzung erfahrener Positionen, weniger Wissensabfluss, bessere Einarbeitung jüngerer Teams.
Was das für dein netto bedeutet
Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei. Auf den Lohn fallen weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. In der Rentenversicherung sind Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der Regel beitragsfrei, können aber auf Wunsch Beiträge entrichten, um den eigenen Rentenanspruch zu erhöhen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht mehr fällig.
Der Freibetrag senkt die Lohnsteuer auf Arbeitseinkommen – Sozialbeiträge bleiben grundsätzlich fällig.
Beispielrechnungen aus der praxis
Die Beträge sind Näherungen, tatsächliche Abzüge variieren je nach Krankenkasse, Steuerklasse und Kirchensteuer.
- Teilzeit mit 1.600 Euro brutto: Der gesamte Lohn bleibt steuerfrei. Es fallen nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Das Netto steigt im Vergleich zu heute spürbar.
- Job mit 2.400 Euro brutto: 2.000 Euro sind steuerfrei, 400 Euro werden versteuert. Die Überstundenzuschläge bleiben bis 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei, soweit sie innerhalb des Monats gezahlt werden.
- Überstunden: Beispiel Grundlohn 20 Euro je Stunde, Zuschlag 25 Prozent = 5 Euro pro Stunde. Dieser Zuschlagteil bleibt steuerfrei. Der Grundlohn selbst wird durch den Freibetrag begünstigt.
Was sich konkret ändert
- Schneller Effekt: Der Freibetrag wird in der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
- Keine Nachversteuerung: Kein Progressionsvorbehalt im Folgejahr.
- Mehr Anreiz für Mehrarbeit: Überstundenzuschläge bis 25 Prozent steuerfrei.
- Klarer Fokus: Nur für Arbeitnehmer im Regelrentenalter mit sozialversicherungspflichtigem Job.
Grenzen, details und fallstricke
Der Freibetrag gilt je Person, nicht je Job. Wer mehrere Beschäftigungen hat, muss mit dem Arbeitgeber klären, in welcher Lohnabrechnung der Freibetrag angesetzt wird. Ein doppelter Ansatz ist unzulässig.
Der Freibetrag erfasst nur Arbeitseinkommen aus Beschäftigung. Rentenzahlungen, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge sind davon nicht umfasst. Die steuerliche Behandlung der Rente bleibt unverändert.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden auf den Bruttolohn fällig – unabhängig vom steuerlichen Freibetrag. Wer privat krankenversichert ist, hat andere Abläufe; entscheidend ist der jeweilige Vertrag.
Selbstständige profitieren zunächst nicht. Wer als Freiberufler weiterarbeitet, erhält derzeit keinen Aktivrenten-Freibetrag. Das kann die Entscheidung beeinflussen, ob ein Wechsel in eine angestellte Teilzeit sinnvoll ist.
Was du jetzt mit dem arbeitgeber klären solltest
- Ab wann du die Regelaltersgrenze erreicht hast und ab wann der Freibetrag gezogen werden kann.
- Wie der Freibetrag in der Gehaltsabrechnung umgesetzt wird (ELStAM, Lohnsteuerabzug).
- Dokumentation von Überstunden und Zuschlägen, damit die 25-Prozent-Regel korrekt angewandt wird.
- Ob du freiwillig weiter in die Rentenversicherung einzahlen willst, um spätere Rentenpunkte zu erhöhen.
- Arbeitszeitmodell: feste Teilzeit, flexible Stundenkonten, saisonale Spitzen.
So könnten typische profile profitieren
Pflegefachkraft, 68 Jahre, 50-Prozent-Teilzeit mit 1.900 Euro brutto: Der Lohn bleibt steuerfrei; Netto profitiert deutlich, die Klinik gewinnt Erfahrungsschichten für Nacht- und Wochenenddienste.
Verkäufer, 67 Jahre, 30 Stunden, 2.300 Euro brutto plus Überstundenzuschläge: 2.000 Euro steuerfrei, 300 Euro steuerpflichtig. Zuschläge bis 25 Prozent steuerfrei. Flexibler Einsatz an umsatzstarken Tagen wird attraktiver.
Ingenieurin, 70 Jahre, projektbezogene Rückkehr mit 2.800 Euro brutto: 2.000 Euro steuerfrei, 800 Euro steuerpflichtig. Für Unternehmen lohnt sich Wissenstransfer; für die Ingenieurin bleibt ein hoher Teil des Zusatzlohns ungeschmälert.
Was die aktivrente für den arbeitsmarkt bedeutet
Die Maßnahme zielt auf Lücken, die kurzfristig schwer zu schließen sind. Erfahrene Beschäftigte stabilisieren Abläufe, senken Einarbeitungskosten und halten Know-how im Betrieb. Für Schicht- und Stoßzeiten entsteht Spielraum, ohne sofort neue Vollzeitstellen besetzen zu müssen.
Gleichzeitig bleibt die Aktivrente freiwillig. Sie setzt auf Anreize statt Zwang. Damit wird der Übergang in den Ruhestand individueller: vom vollständigen Ausstieg bis zum maßgeschneiderten Stundenmodell.
Tipps für deine planung
Prüfe, wie hoch dein monatlicher Bruttolohn im gewünschten Stundenumfang ausfällt. Liegt er unter 2.000 Euro, bleibt er vollständig steuerfrei. Liegt er darüber, ist nur der überschießende Teil steuerpflichtig. Achte darauf, dass Überstundenzuschläge im vereinbarten Rahmen bleiben, um die Steuerfreiheit zu sichern.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte mit der Kasse klären, wie sich Lohn und Rente auf die Beiträge verteilen. Eine Hochrechnung vom Lohnbüro hilft, Überraschungen zu vermeiden. Sinnvoll kann auch eine Beratung dazu sein, ob freiwillige Rentenbeiträge für dich Mehrwert bringen.
Rechenidee für deinen fall
Nimm deinen geplanten Bruttolohn pro Monat und ziehe 2.000 Euro ab. Das Ergebnis ist der steuerpflichtige Anteil. Notiere dir die voraussichtlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den gesamten Bruttolohn. So erhältst du einen belastbaren Eindruck vom Nettolohn. Dokumentiere zudem Überstunden separat, damit der steuerfreie Zuschlagsanteil eindeutig ist.
Je besser die Abstimmung mit Lohnbüro und Krankenkasse, desto höher der spürbare Nettoeffekt der Aktivrente.



Klingt mega – ich würd’ sofort 2 Tage pro Woche weiterarbeiten. Endlich ein echter Anreiz ohne Progressionsvorbehalt 😉
Und Selbstständige? Wieder mal leer ausgegangen oder gibt’s da noch was in Planung?