3. oktober, laubbläser und rasenmäher: dürfen sie heute im garten arbeiten? diese 5 regeln gelten

3. oktober, laubbläser und rasenmäher: dürfen sie heute im garten arbeiten? diese 5 regeln gelten

Der Kalender zeigt Feiertag, das Wetter lockt, die Hecke stört: Viele Hobbygärtner stehen heute vor einer kniffligen Entscheidung im Garten.

Tag der Deutschen Einheit, freie Zeit, volles To-do-Heft: Darf die Hecke kürzer werden, dürfen Äpfel runter und kann der Rasen noch schnell ran? Die Antwort hängt von klaren Regeln ab, die bundesweit gelten, und von feinen Unterschieden in den Ländern.

Was das gesetz sagt

Am 3. Oktober gilt in ganz Deutschland Sonn- und Feiertagsschutz. Die Feiertagsgesetze der Länder untersagen Arbeiten, die nach außen wirken und die Ruhe stören. Parallel greift die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Sie verbietet in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen laute Maschinen wie Laubbläser bestimmter Kategorien, Motorsensen, Häcksler oder motorbetriebene Heckenscheren.

In Baden-Württemberg steht zusätzlich im Feiertagsgesetz, § 6 Abs. 3: Eigentümer und Angehörige dürfen im eigenen Garten leichte Arbeiten erledigen. Leicht meint: leise, nicht öffentlich wahrnehmbar, ohne Motorenlärm und ohne Betriebsamkeit, die das Umfeld aufschreckt. Ähnliche Formulierungen finden sich auch in anderen Ländern, die Grundidee bleibt überall gleich.

Am 3. Oktober bleibt alles, was laut knattert, lärmt oder vibriert, im Schuppen. Leise Handarbeit ist erlaubt.

Welche arbeiten heute tabu bleiben

Entscheidend ist der Lärmpegel und die Außenwirkung. Diese Tätigkeiten sollten heute ruhen:

  • Rasenmähen mit Benzin- oder Elektromäher
  • Laubbläser und Laubsauger, auch akkubetrieben
  • Motorsense und Freischneider
  • Elektrische Heckenschere mit hohem Schalldruck
  • Kettensäge, Häcksler, Betonmischer und Bohrhammer
  • Große Umgestaltungen mit Lieferverkehr oder sichtbarem Baustellenbetrieb

Warum das heikel ist: Ein Rasenmäher liegt oft bei 85–95 dB(A), Laubbläser erreichen 95–105 dB(A). Diese Pegel tragen weit und unterbrechen die gesetzlich geschützte Ruhe am Feiertag.

Leichte arbeit ohne lärm: das geht

Wer die Hände nicht stillhalten möchte, findet genügend leise Alternativen. Dazu zählen Handarbeiten ohne Motor, die weder Lärm noch Publikumsverkehr erzeugen. Beispiele:

  • Obst und Gemüse ernten, Kräuter schneiden
  • Unkraut mit der Hand jäten, Beete lockern mit der Handschuffel
  • Pflanzen setzen, Blumenzwiebeln stecken, Kübel umtopfen
  • Gießen mit Gießkanne, Regenfass kontrollieren
  • Äste mit Handschere kürzen, Bindearbeiten an Spalieren
  • Leises Fegen auf der eigenen Fläche ohne Laubbläser
Tätigkeit Typischer Geräuschpegel Empfehlung am 3. Oktober
Äpfel ernten, Handkorb unter 50 dB(A) unproblematisch
Hecke mit Handschere ca. 50–60 dB(A) meist zulässig
Rasenmäher, elektrisch 85–90 dB(A) heute lassen
Laubbläser 95–105 dB(A) verboten
Gießen mit Gießkanne unter 40 dB(A) unproblematisch

Leicht heißt: Handwerkzeuge statt Motoren, kurze Einsätze statt Großaktion, keine Geräusche über die Grundstücksgrenze hinaus.

Ruhezeiten und nachbarschaft

Feiertagsschutz gilt ganztägig. Ortsrecht ergänzt oft allgemeine Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie von 22 bis 7 Uhr. Wer im Reihenhaus oder in dichter Bebauung wohnt, sollte noch vorsichtiger planen. Ein kurzer Hinweis an die Nachbarn verhindert Missverständnisse.

Wenn es doch laut wird

Startet nebenan ein Motorgerät, hilft oft der direkte Dialog. Freundlich erinnern statt schimpfen. Viele wissen nicht, dass Feiertage strenger geregelt sind als gewöhnliche Sonntage. Bleibt der Lärm, kann das Ordnungsamt einschreiten. In dringenden Fällen nimmt die Polizei Lärmverstöße auf.

Bußgelder: was droht bei verstoß

Wer gegen den Feiertagsschutz oder die 32. BImSchV verstößt, riskiert ein Bußgeld. Je nach Land und Kommune reicht der Rahmen vom unteren dreistelligen Bereich bis zu 5.000 Euro. Die Höhe hängt vom Gerät, von der Dauer und vom Vorsatz ab. Eine Verwarnung ist möglich, wenn Sie sofort abstellen. Bei Wiederholung wird es teuer.

Wer heute den Laubbläser anwirft, riskiert mehr als Ärger: Es kann ein Bußgeld bis 5.000 Euro folgen.

Sonderfälle in mietshäusern und kleingärten

Hausordnungen und Mietverträge verschärfen die Regeln oft zusätzlich. Viele Verbände in Kleingartenanlagen untersagen motorbetriebene Geräte an Sonn- und Feiertagen vollständig. Fragen Sie im Zweifel beim Vorstand oder im Hausmanagement nach. Wer sich an die interne Ordnung hält, vermeidet Abmahnungen.

Praxis: ein feiertag, der trotzdem produktiv wird

So gelingt der Tag ohne Stress und ohne Bußgeld:

  • Vormittag: Erntekörbe füllen, Tomatenstangen reinigen, Beete abräumen per Hand.
  • Mittag: Zwiebeln setzen, Frühblüher markieren, Kräuter trocknen auflegen.
  • Nachmittag: Rosen anbinden, Rankhilfen prüfen, Werkzeuge reinigen und ölen.
  • Später: Kompost sieben, Erde mischen, Pflanzplan für den Herbst notieren.

So entscheiden sie im zweifel richtig

Prüfen Sie drei Fragen: Macht das Vorhaben Lärm? Sieht die Nachbarschaft eine „Baustelle“? Dauert die Tätigkeit länger und wirkt sie geschäftig? Wenn Sie eine Frage mit Ja beantworten, verschieben Sie die Arbeit. Bei reiner Handarbeit ohne Geräusch bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Komforttricks für leise gärtner

Ein Fächerbesen ersetzt heute den Laubbläser. Eine scharfe Handschere schneidet zügig und leise. Mulch deckt Beete ab und spart das Gießen. Wer Laub auf dem Rasen stört, sammelt es mit der Harke in Inseln und trägt es im Sack zum Kompost. Das schont Nützlinge, denn Laubbläser wirbeln Kleintiere auf.

Zusatzwissen: recht und praxis clever kombinieren

Viele Geräte tragen ein Umweltzeichen und eine Lärmemissionsangabe. Für die Planung hilft die Zahl in dB(A) auf dem Typenschild: Alles über 70 dB(A) fällt im Wohngebiet klar auf. Leise Alternativen lohnen sich – akkubetriebene Scheren mit Flüstermodus oder die klassische Handsäge für dünne Äste.

Für die nächste Woche: Planen Sie laute Arbeiten werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 19 Uhr, wenn Ihre Gemeinde diese Zeitfenster zulässt. Die 32. BImSchV nennt für einige Maschinen Werktagszeiten, Gemeinden setzen zusätzlich Hausordnungen und Satzungen. Ein kurzer Blick in die örtliche Regel spart Diskussionen.

Service: checkliste für den nächsten feiertag

  • Termin prüfen: Handarbeit ja, Motorgeräte nein.
  • Nachbarn informieren: Zettel im Hausflur bei gemeinschaftlichen Flächen.
  • Werkzeuge vorbereiten: Handschere schärfen, Handschuhe bereitlegen.
  • Lärmgrenze beachten: Alles über 70 dB(A) bleibt aus.
  • Plan B notieren: Gerätepflege, Saatgut sortieren, Kompost umsetzen.

Wer die Ruhe schützt, gewinnt doppelt: weniger Konflikte und mehr Achtsamkeit im Gartenjahr. Leise Arbeiten bringen Beete in Form, die Ernte in den Korb und die Nachbarschaft in Frieden. Morgen darf der Mäher wieder raus – heute reicht die Handschere.

1 thought on “3. oktober, laubbläser und rasenmäher: dürfen sie heute im garten arbeiten? diese 5 regeln gelten”

  1. Question: si j’utilise une petite cisaille à batterie dite « flüstermodus » donnée pour 68 dB(A), c’est quand même interdit aujourdhui? L’article semble dire que tout moteur est proscrit les jours fériés, mais la 32. BImSchV parle de catégories et de seuils. Une clarif: ce qui compte, c’est la nature de l’appareil (souffleur/tondeuse), ou le niveau réel de bruit mesuré?

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