Rentenstart am 1. januar 2026: bis zu 2.000 euro steuerfrei – sind sie dabei oder fallen sie raus?

Rentenstart am 1. januar 2026: bis zu 2.000 euro steuerfrei – sind sie dabei oder fallen sie raus?

Ein Termin steht, viele Fragen bleiben. Die Koalition schnürt ein Paket, das Ruheständler lockt, aber nicht alle einschließt.

Die Bundesregierung hat sich auf Kernpunkte einer Rentenreform geeinigt. Im Fokus steht die Aktivrente mit steuerfreiem Zuverdienst, flankiert von weiteren Bausteinen für Alters- und Betriebsrenten. Was kommt, wen es betrifft und wo Fallstricke lauern.

Was hinter den neuen merz-plänen steckt

CDU, CSU und SPD haben nach langen Runden im Kanzleramt die Aktivrente fertig verhandelt. Starttermin ist der 1. Januar 2026. Der Beschluss soll zeitnah durchs Kabinett gehen. Parallel plant die Regierung das Rentenpaket 2025, ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz und Eckpunkte zur Frühstartrente. Auch die private Vorsorge erhält ein Update als Riester-Nachfolger.

Ab 1. Januar 2026 können Ruheständler bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen – steuerfrei und direkt im Lohnabzug berücksichtigt.

Die Koalition will damit zwei Ziele verbinden: mehr Arbeitskräfte für eine alternde Wirtschaft mobilisieren und aktiven Ruhestand belohnen. Gleichzeitig werden bestimmte Gruppen ausgegrenzt, was bereits Debatten befeuert.

Aktivrente im überblick: so sind die regeln

  • Anspruch erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 66 Jahre und 2 Monate). Frührentner profitieren nicht.
  • Gilt nur für abhängige Beschäftigung, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Selbstständige und Freiberufler sind nicht begünstigt.
  • Steuerfreiheit greift sofort im Lohnsteuerabzug. Keine Nachversteuerung über den Progressionsvorbehalt im Folgejahr.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen für Beschäftigte an. Arbeitgeber zahlen zusätzlich in Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Minijobs sind in der Regel nicht begünstigt, da sie nicht versicherungspflichtig sind.
  • Die Regelung wird nach zwei Jahren überprüft, Anpassungen sind möglich.

Kein progressionsvorbehalt: Der steuerfreie Zuverdienst bleibt auch im nächsten Jahr steuerfrei und treibt nicht den Steuersatz hoch.

Wer profitiert – und wer draußen bleibt

Der steuerfreie Zuverdienst zielt auf Menschen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem regulären Job arbeiten. Typische Fälle sind Teilzeit im Handel, projektbasierte Bürotätigkeiten oder technische Einsätze auf Stundenbasis. Selbstständige, die im Ruhestand weiter Rechnungen schreiben, gehen leer aus. Gleiches gilt für Versicherte, die eine vorgezogene Rente beziehen.

Die Deutsche Bundesbank erwartet nur moderate Arbeitsangebotseffekte. Viele Ältere arbeiten aus Sinn, Kontakten oder Struktur heraus, nicht primär wegen Steuern. Ökonomen verweisen zugleich auf Mindereinnahmen im Staatshaushalt von rund drei Milliarden Euro pro Jahr.

Fall Regel Auswirkung
Pensionärin, 67, Teilzeit im Büro (sozialversicherungspflichtig) Bis 2.000 € Lohn steuerfrei Mehr Netto, nur Kranken- und Pflegebeiträge fällig
Frührentner, 64, Minijob 538 € Nicht begünstigt Minijob-Regeln gelten, keine Aktivrente-Steuerfreiheit
Rentner, 70, freiberuflicher Ingenieur Nicht begünstigt Einkünfte normal versteuern
Rentnerin, 66 + 6 Monate, 1.800 € Teilzeitlohn Steuerfrei bis 2.000 € Nettozuwachs, Beiträge an Kasse bleiben

So wirkt sich die steuerfreiheit auf ihr netto aus

Die Steuer fällt auf bis zu 2.000 Euro nicht an. Die Lohnabrechnung berücksichtigt das automatisch. Abgaben an Kranken- und Pflegekasse bleiben. Die Beitragssätze variieren nach Kasse und Kinderzahl. Wer kinderlos ist, zahlt bei der Pflegeversicherung einen Zuschlag. Arbeitgeber tragen zusätzlich Renten- und Arbeitslosenbeiträge.

Beispielrechnung: Sie verdienen mit 68 Jahren 1.500 Euro brutto in Teilzeit. Lohnsteuer: 0 Euro (durch Aktivrente). Kranken- und Pflegebeiträge: je nach Kasse rund 10 bis 12 Prozent. Ihr Netto liegt damit grob zwischen 1.320 und 1.350 Euro. Ohne Aktivrente würde zusätzlich Lohnsteuer anfallen und das Netto geringer ausfallen.

Der größte Hebel liegt bei niedrigeren und mittleren Zuverdiensten – dort, wo sonst Lohnsteuer sofort greift.

Wichtige grenzen und typische fehler

  • Die 2.000-Euro-Grenze gilt pro Monat. Bei Überschreitung ist der übersteigende Teil regulär steuerpflichtig.
  • Die Steuerfreiheit gilt nur für Lohn aus Beschäftigung. Miete, Kapitalerträge und Gewinne aus Selbstständigkeit bleiben steuerpflichtig.
  • Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, fällt nicht unter die Aktivrente – selbst wenn bereits Rente fließt.
  • Minijobs werden nicht in die Aktivrente einbezogen. Prüfen Sie, ob eine Anstellung mit Sozialversicherungspflicht finanziell sinnvoller ist.

Zeitplan und nächste schritte

Die Aktivrente soll bereits in der kommenden Woche im Kabinett beschlossen werden. Rentenpaket 2025 und das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz stehen ebenfalls bis Jahresende auf der Agenda. Eckpunkte zur Frühstartrente sollen noch 2025 festgezurrt werden und ab 1. Januar 2026 gelten. Auch die private Altersvorsorge erhält ein neues Modell anstelle der Riester-Rente.

Startschuss 1. Januar 2026: Aktivrente, Betriebsrente, Frühstartrente und private Vorsorge greifen in einem Paket.

Konfliktlinien: finanzierung und gerechtigkeit

Der Staat verzichtet auf nennenswerte Steuereinnahmen. Befürworter werben mit mehr Arbeitsstunden erfahrener Fachkräfte und einer Entlastung im Alltag, etwa in Pflege, Handel oder Handwerk. Kritiker sehen eine Schieflage, weil Selbstständige und Frührentner nicht profitieren. Diskutiert wird auch die Frage, ob die Regelaltersgrenze als harte Zugangsschranke sinnvoll bleibt.

So machen sie die aktivrente für sich nutzbar

Prüfen Sie Ihr Erreichen der Regelaltersgrenze. Klären Sie mit dem künftigen Arbeitgeber, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig erfolgt. Achten Sie auf die Berücksichtigung der Steuerfreiheit im Lohnsteuerabzug. Kalkulieren Sie Kranken- und Pflegebeiträge mit realistischen Sätzen ein. Vereinbaren Sie einen Monatslohn, der zur 2.000-Euro-Grenze passt, um den steuerfreien Effekt auszuschöpfen.

Wer mehrere kleine Jobs plant, sollte auf Zusammenrechnungen achten. Sinnvoll kann ein einzelnes sozialversicherungspflichtiges Teilzeitverhältnis sein, statt eines Minijobs ohne Aktivrenten-Vorteil. Arbeitgeber können Älteren flexible Arbeitszeitmodelle anbieten und so Fachwissen halten.

Beispielhafte planung und schnelle selbstprüfung

  • Zielnetto: 1.400 Euro pro Monat. Brutto: ca. 1.600 Euro. Realistisch, wenn Krankenkasse 10 bis 12 Prozent Beiträge abzieht.
  • Schichtzuschläge und Überstunden zählen beim Brutto mit. Planen Sie Puffer ein, damit die 2.000-Euro-Grenze nicht fällt.
  • Selbstständige im Ruhestand können prüfen, ob eine befristete Anstellung beim bisherigen Auftraggeber möglich ist.

Was sonst noch kommt: frühstartrente, mütterrente, betriebsrente

Die Frühstartrente soll Menschen mit langen Erwerbsbiografien früheren Zugang ermöglichen. Details stehen noch aus, der Start ist rückwirkend zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Bei der Mütterrente plant die Regierung Anpassungen für Erziehungszeiten. Betriebsrenten sollen attraktiver werden, damit mehr Beschäftigte per Entgeltumwandlung vorsorgen. Für die private Vorsorge entsteht ein neues, kostentransparentes Produkt als Riester-Nachfolger.

Zusatzwissen für ihren alltag

Steuern sparen ist nur ein Teil der Rechnung. Prüfen Sie, ob sich der Zuverdienst auf bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen auswirkt. Wer Wohngeld oder Sozialleistungen bezieht, sollte mit der zuständigen Stelle vorab sprechen. Auch die Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner kennt Besonderheiten. Beitragsfrei bleibt die gesetzliche Rente selbst nicht, aber sie wird von der Aktivrente-Regel nicht berührt.

Wer vorsorgen möchte, kann die Aktivrente mit einer betrieblichen Altersversorgung kombinieren. Beiträge in die bAV senken das steuerpflichtige Einkommen aus Beschäftigung. Ab 2026 können beide Instrumente gleichzeitig wirken. Das erhöht die Planbarkeit und schützt vor überraschenden Abzügen.

1 thought on “Rentenstart am 1. januar 2026: bis zu 2.000 euro steuerfrei – sind sie dabei oder fallen sie raus?”

  1. Question technique: la limite de 2.000 € est bien appréciée par mois. Que se passe-t-il si mon employeur me verse des heures sup ou des primes qui font dépassse le plafond un mois, puis moins le suivant? Peut-on lisser le brut sur l’année ou seul l’excédent du mois est imposé? Et les schichtzuschläge comptent-ils intégralement dans le calcul?

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