Viele über 64 lassen Geld liegen. Ein kaum bekannter Steuerkniff bringt ein spürbares Plus – ganz ohne Antragstricks.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann 2024 bis zu 627 Euro steuerfrei vereinnahmen. Der Bonus greift häufig automatisch, wird aber oft übersehen.
Was hinter dem entlastungsbetrag steckt
Gemeint ist der Altersentlastungsbetrag nach Einkommensteuerrecht. Er reduziert die Steuerlast für Menschen, die zu Jahresbeginn bereits 64 sind. Begünstigt sind bestimmte Einkünfte aus Arbeit und Vermietung. Der Staat gewährt einen prozentualen Abschlag auf diese Einkünfte, gedeckelt auf maximal 627 Euro im Jahr 2024.
Der Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Dadurch sinken Lohnsteuer oder Einkommensteuer, je nach persönlicher Situation. Das Finanzamt berücksichtigt den Vorteil in der Veranlagung, sobald Geburtsdatum und Einkünfte vorliegen.
Bis zu 627 Euro steuerfrei: Wer am 1. Januar 2024 64 oder älter ist, kann den Altersentlastungsbetrag nutzen.
Wer profitiert und wer nicht
Begünstigt sind Einkünfte, die Sie aktiv erwirtschaften oder aus Vermietung erzielen. Nicht begünstigt sind Renten und Versorgungsbezüge, für die eigene Regeln gelten.
Voraussetzungen auf einen blick
- Alter: am 1. Januar 2024 das 64. Lebensjahr vollendet.
- Einkünfte: z. B. Lohn aus Beschäftigung, Gewinne aus Gewerbe/Freiberuf, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
- Ausgenommen: gesetzliche Rente, betriebliche Pensionen als Versorgungsbezüge, Leibrenten.
- Bemessung: prozentualer Abschlag auf die Summe der begünstigten Einkünfte (nach Werbungskosten/Betriebsausgaben), bis maximal 627 Euro.
- Anwendung: im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung; bei reinem Lohnsteuerabzug oft erst mit der Steuererklärung sichtbar.
Renten zählen nicht, Arbeitslohn schon: Wer über 64 ist und noch arbeitet, schöpft den Entlastungsbetrag oft vollständig aus.
So rechnen Sie Ihren vorteil
Die Finanzverwaltung ermittelt einen festgelegten Prozentsatz der begünstigten Einkünfte und begrenzt ihn auf 627 Euro. Wer genug begünstigte Einkünfte erzielt, erreicht den Deckel. Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen:
| Konstellation | Begünstigte Einkünfte (nach Abzügen) | Entlastungsbetrag (max. 627 Euro) | Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|
| Teilzeitjob neben Rente | 6.000 Euro | Deckel erreicht | bis zu 188 Euro weniger Steuer |
| Minijob 520 Euro/Monat (pauschal versteuert) | 0 Euro (nicht in der Veranlagung) | kein Anspruch | 0 Euro |
| Vermietung plus Nebenerwerb | 10.000 Euro | Deckel erreicht | bis zu 188 Euro weniger Steuer |
Wichtig für die Praxis: Die Bemessungsgrundlage sind die Einkünfte nach Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Wer zum Beispiel als Angestellte/r Fortbildungskosten geltend macht, senkt zwar die Steuer, reduziert aber auch die Basis, auf die der Prozentsatz angewandt wird.
So sichern Sie sich den betrag in der steuererklärung
Im Idealfall greift der Altersentlastungsbetrag automatisch. Das setzt korrekte Daten beim Finanzamt voraus. Prüfen Sie diese Punkte, damit nichts verloren geht:
- Steuererklärung abgeben, wenn neben der Rente weitere Einkünfte vorliegen. Erst dann sieht die Behörde die volle Einkunftsstruktur.
- Geburtsdatum in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) korrekt? Arbeitgeber melden dies, die Veranlagung zieht nach.
- Ehepaare: Bei Zusammenveranlagung wird der Betrag pro berechtigte Person ermittelt. Sind beide berechtigt, profitieren beide.
- Bei pauschal versteuerten Minijobs entsteht keine begünstigte Einkunft in der Veranlagung. Ein Wechsel zur individuellen Versteuerung kann sich im Einzelfall lohnen.
Typische fehler und wie Sie sie vermeiden
- Versorgungsbezüge fälschlich einbeziehen: Für Pensionen existiert ein separater Versorgungsfreibetrag. Der Altersentlastungsbetrag gilt dafür nicht.
- Keine Veranlagung, obwohl Nebeneinkünfte da sind: Ohne Steuererklärung bleibt der Vorteil oft liegen.
- Falsche Einstufung von Kapitaleinkünften: Zinsen und Dividenden unterliegen meist der Abgeltungsteuer. Bei Günstigerprüfung kann eine Veranlagung sinnvoll sein, der Altersentlastungsbetrag greift jedoch regelmäßig nicht auf diese Einkünfte.
- Geburtsdatum nicht geprüft: Weicht das gemeldete Datum ab, rechnet das Finanzamt den Bonus nicht.
Warum sich schnelles handeln lohnt
Der Altersentlastungsbetrag sinkt für neu hinzukommende Jahrgänge schrittweise. Wer den Anspruch 2024 erfüllt, bekommt die aktuell gültige Obergrenze. In den kommenden Jahren fällt der Prozentsatz für neue Berechtigte weiter, die historische Linie ist klar rückläufig.
Jetzt nutzen, was zusteht: Der Entlastungsbetrag schrumpft für neue Jahrgänge. Wer 2024 berechtigt ist, sichert sich bis zu 627 Euro.
Praktische beispiele aus dem alltag
- Werkvertrag im Ruhestand: Eine 66-Jährige berät drei Monate lang ein Unternehmen und erzielt 4.500 Euro Gewinn. Der Altersentlastungsbetrag mindert die Steuerlast bis zur Grenze. Betriebsausgaben reduzieren zuerst den Gewinn, dann greift der Bonus.
- Vermietung einer Einliegerwohnung: Ein 68-Jähriger erzielt 8.000 Euro Überschuss aus Vermietung. Der Entlastungsbetrag wird ausgeschöpft; parallel bleiben die üblichen Werbungskosten wie Abschreibung, Zinsen oder Instandhaltung wirksam.
- Teilzeitjob neben Rente: Eine 65-Jährige arbeitet mit 25 Wochenstunden. Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer ab. In der Steuererklärung wird der Altersentlastungsbetrag nachträglich berücksichtigt, der Steuerbescheid fällt niedriger aus.
Zusätzliche hebel, die den effekt verstärken
Wer den Altersentlastungsbetrag nutzt, sollte weitere Stellschrauben prüfen. Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer, Handwerker- und Haushaltsleistungen, Spendenabzug oder der Sparer-Pauschbetrag können die Steuer zusätzlich senken. Der Entlastungsbetrag wirkt ergänzend, er wird nicht „verbraucht“ durch andere Abzüge.
Interessant kann eine Simulation sein: Addieren Sie erwartete begünstigte Einkünfte, ziehen Sie geschätzte Werbungskosten ab und prüfen Sie, ob der Maximalbetrag voraussichtlich erreicht wird. Grenzfälle lassen sich durch zeitliche Planung von Aufwendungen oder Einnahmen optimieren. Wer zum Beispiel eine größere Betriebsausgabe ins Folgejahr verschieben kann, erhöht in diesem Jahr die Basis und schöpft den Deckel aus.
Was sie noch wissen sollten
Der Bonus gilt personenbezogen. Bei zusammenveranlagten Eheleuten mit zwei Berechtigten summieren sich die Höchstbeträge. Gleichzeitig bleiben Renten außen vor. Für Pensionäre mit Versorgungsbezügen zählt der entsprechende Versorgungsfreibetrag, der separat im Bescheid erscheint. Prüfen Sie den Steuerbescheid aufmerksam: Der Altersentlastungsbetrag wird als eigener Posten ausgewiesen. Fehlt er trotz Berechtigung, lohnt ein kurzer Einspruch mit Hinweis auf das Geburtsdatum und die Art der Einkünfte.
Wer Kapitaleinkünfte der Veranlagung unterwirft, sollte mit Bedacht vorgehen. Der Altersentlastungsbetrag bezieht sich in der Praxis nicht auf die pauschal besteuerten Erträge. Lässt sich die individuelle Versteuerung durch die Günstigerprüfung rechtfertigen, können Freibeträge und Pauschalen helfen – der Altersentlastungsbetrag bleibt dennoch ein Instrument für Arbeit und Vermietung. So wird aus 627 Euro Entlastung ein stabiler Baustein in der persönlichen Steuerplanung.



Je ne savais pas que l’Altersentlastungsbetrag existait. 627 € en 2024, mais uniquement si on a encore du salaire ou des revenus locatifs, c’est bien ça ? Les pensions sont exclues, correct ?