Viele ahnen es, wenige bereiten sich vor: Die Steuerpost wandert ins Netz, und mit ihr Verantwortung, Fristen und Risiken.
Ab 2026 wird der Steuerbescheid standardmäßig elektronisch bekanntgegeben. Wer weiterhin Papier wünscht, muss aktiv widersprechen. Das betrifft Millionen von Steuerzahlern, die ihre Erklärung bereits digital über Elster oder eine Steuersoftware einreichen.
Was sich 2026 beim steuerbescheid ändert
Die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten wird zum Regelfall. Bis Ende 2025 brauchte es Ihre ausdrückliche Einwilligung, damit der Bescheid digital gilt. Ab 2026 dreht sich das Prinzip um: Ohne Widerspruch landet der Bescheid im elektronischen Postfach. Papier bleibt möglich, aber nur als Ausnahme.
Ab 2026 gilt: Wer nichts unternimmt, erhält den Steuerbescheid digital. Papier gibt es nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Praktisch heißt das: Haben Sie Ihre Einkommensteuer 2025 digital abgegeben, folgt der Bescheid, der 2026 zugeht, regulär als PDF im Elster-Postfach. Der digitale Bescheid ist rechtlich dem Papier gleichgestellt.
So aktivieren oder stoppen Sie die digitale bekanntgabe
Viele Nutzer haben die elektronische Zustellung längst aktiviert. Ab 2026 müssen Unentschlossene aktiv werden, wenn sie weiter einen Brief möchten.
- Im Elster-Konto zu „Formulare & Leistungen“ gehen.
- „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ öffnen.
- Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe setzen, wenn Papier gewünscht ist.
- Keine Begründung nötig; die Einstellung wirkt für künftige Bescheide.
Wichtig: Die Einspruchsfrist beginnt beim digitalen Bescheid mit dem Datum der Bereitstellung im Elster-Postfach.
So rufen Sie den digitalen bescheid ab
Sie erhalten eine Benachrichtigungs-E-Mail, sobald der Bescheid bereitsteht. Abrufbar ist er in „Mein Elster“ oder in kompatibler Steuersoftware. Der Download erfolgt als PDF. Speichern Sie die Datei lokal, idealerweise in einem gesicherten Ordner oder Dokumentenmanagement.
Wer weiterhin papier bekommt
Nicht alle Fälle landen automatisch digital. Diese Gruppen können oder werden weiter mit Papier arbeiten:
- Steuerzahler, die der elektronischen Bekanntgabe widersprechen.
- Personen ohne Elster-Zugang oder ohne digitale Abgabe.
- Fälle, in denen das Finanzamt ausnahmsweise per Post zustellt (zum Beispiel bei technischen Problemen).
- Ältere oder nicht internetaffine Bürger, die aktiv den Papierweg wählen.
Rechnen Sie mit Übergangsphasen. Behörden stellen Prozesse um, gleichzeitig müssen Bürger ihre Kommunikationswege anpassen.
Fristen, rechte, pflichten
Der digitale Bescheid ändert nichts an Ihren Rechten. Die Einspruchsfrist beträgt weiterhin einen Monat. Neu ist der Anknüpfungspunkt: maßgeblich ist das Bereitstellungsdatum im Postfach. Schauen Sie auf das genaue Datum, nicht nur auf die E-Mail.
| Punkt | Digitaler Bescheid | Papierbescheid |
|---|---|---|
| Bekanntgabetag | Datum der Bereitstellung im Elster-Postfach | Zugang des Briefs (Zustelldatum) |
| Einspruchsfrist | 1 Monat ab Bereitstellung | 1 Monat ab Zugang |
| Zugangsrisiko | Übersehen des Postfachs | Verzögerung, Verlust auf dem Postweg |
| Form | PDF, rechtlich gleichgestellt | Papieroriginal |
| Aufbewahrung | Sichere digitale Ablage, Backup | Ordner, eventuell Scan |
Sicherheit und praktische tipps
- Benachrichtigungen aktivieren: Hinterlegen Sie im Elster-Profil eine aktuelle E-Mail-Adresse. Prüfen Sie die Zustelloptionen.
- Zwei‑Faktor nutzen: Zertifikatsdatei, App oder Sicherheitsstick erhöhen die Kontosicherheit.
- Phishing vermeiden: Die E-Mail kündigt nur die Bereitstellung an. Öffnen Sie den Bescheid stets direkt über das offizielle Elster-Portal, nicht über Links in Mails.
- Dokumente sichern: Legen Sie den PDF‑Bescheid in einem geschützten Ordner ab, erstellen Sie ein verschlüsseltes Backup.
- Urlaub einplanen: Wer längere Zeit offline ist, sollte Zugangsdaten und Vertretungsregeln klären, um Fristen nicht zu versäumen.
Was sich für steuerberater, selbstständige und unternehmen ändert
Arbeiten Sie mit einem Steuerberater, landet der Bescheid häufig direkt im Beraterpostfach. Stimmen Sie ab, wer Fristen überwacht und wer Einsprüche setzt. Für Selbstständige lohnt sich ein zentraler Posteingang: Elster-Postfach, Buchhaltungssoftware und E-Mail sollten aufeinander abgestimmt sein. Denken Sie auch an andere Steuerarten. Elektronische Bekanntgabe kann je nach Verfahren auch Gewerbe-, Umsatz- oder Körperschaftsteuer betreffen. Einheitliche Prozesse helfen, nichts zu verpassen.
Vorteile und risiken im alltag
- Schneller: Digitale Bereitstellung spart Tage gegenüber der Briefpost.
- Nachvollziehbar: Das Bereitstellungsdatum ist klar dokumentiert.
- Weniger Papier: Archivierung wird einfacher, Suchfunktion inklusive.
- Neues Risiko: Wer das Postfach selten prüft, versäumt Fristen schneller.
Konkretes beispiel: so läuft es 2026 ab
Sie reichen die Einkommensteuer 2025 elektronisch ein. Im Juli 2026 kündigt eine E-Mail den Bescheid an. Im Elster-Postfach sehen Sie: „Bereitgestellt am 12.07.2026“. Dieses Datum startet die Monatsfrist. Spätestens am 12.08.2026 muss ein Einspruch eingegangen sein, falls Sie den Bescheid anfechten möchten. Legen Sie am besten gleich nach dem Abruf einen Kalendereintrag mit Erinnerung an.
Was sie jetzt vorbereiten sollten
- Zugang prüfen: Funktioniert Ihr Elster-Zertifikat? Können Sie sich einloggen?
- Einstellungen kontrollieren: Wollen Sie digital bleiben oder widersprechen?
- Ordner anlegen: Legen Sie eine sichere Struktur für Steuer-PDFs an.
- Vertretung klären: Bei längeren Abwesenheiten Vollmachten und Zuständigkeiten festlegen.
Zusatzwissen für mehr sicherheit
Ein Einspruch erfordert klare Begründungen. Prüfen Sie Bescheiddaten früh: Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben, Anrechnungen, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag. Vergleichen Sie den Bescheid mit Ihrer abgegebenen Erklärung und den elektronischen Rückmeldungen. Wer unsicher ist, kann vorab eine einfache Gegenüberstellung erstellen und Abweichungen markieren. So sparen Sie Zeit, wenn Sie argumentieren müssen.
Kein Internetzugang? Sprechen Sie früh mit dem Finanzamt, nutzen Sie Bürgerbüros oder Vertrauenspersonen mit Vollmacht. Einige Finanzämter bieten Auskünfte am Service-Tresen und drucken bei Bedarf Bescheide. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein, denn der Regelfall läuft elektronisch.



Wenn die Bereitstellung im Elster‑Postfach zählt: Was passiert, wenn die Benachrichtigung im Spam landet oder gar nicht kommt? Läuft die Monatsfrist trotzdem, auch wenn ich den Bescheid erst später sehe? Und wie kann man zuverlässig nachweisen, wann er bereitgestellt wurd?