Oktober bringt neue Pflichten und Chancen. Viele zahlen weiter, manche sparen plötzlich. Wer jetzt genau hinschauen sollte, liest hier.
Seit dem 1. Oktober läuft das Wintersemester. Damit sind auch viele Erstsemester erstmals beitragspflichtig. Gleichzeitig gibt es klare Regeln, wer sich befreien oder zumindest stark entlasten lassen kann.
Was der beitrag abdeckt
Der Rundfunkbeitrag finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er beträgt 18,36 Euro pro Monat je Wohnung. Dabei zählt die Wohnung, nicht die Anzahl der Personen oder Geräte. Ein Fernseher, drei Laptops oder gar keine Empfangsgeräte: Die Beitragshöhe bleibt gleich.
Eine Wohnung – ein Beitrag: 18,36 Euro monatlich, unabhängig von Geräten und Bewohnerzahl.
Das gilt auch für WGs: Für die gesamte Wohngemeinschaft fällt nur ein Beitrag an. Eine Person meldet die Wohnung an und gibt die Beitragsnummer an die Mitbewohner weiter.
Wer beitragspflichtig ist
Beitragspflicht besteht für jede private Wohnung in Deutschland. Dazu zählen Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und in der Regel auch einzelne Apartments in Studentenwohnheimen, wenn sie in sich abgeschlossen sind. Ferienwohnungen sind beitragspflichtig, sobald sie nicht ausschließlich fremdvermietet werden.
Besonderheit Nebenwohnung: Wer für den Hauptwohnsitz zahlt, kann die Nebenwohnung auf Antrag von einem weiteren Beitrag befreien lassen. Das passiert nicht automatisch.
Zweitwohnung? Eine Befreiung ist möglich, wenn für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird – aber nur auf Antrag.
Wer sich befreien lassen kann
Ein vollständiger Erlass ist für mehrere Gruppen möglich. Voraussetzung ist stets ein Antrag mit Nachweisen. Diese Personen haben in der Regel Anspruch auf Befreiung:
- Empfänger von Bürgergeld
- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Personen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Studierende mit BAföG-Bewilligung
- Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Taubblinde Menschen
- Sonderfürsorgeberechtigte
BAföG oder Bürgergeld bewilligt? Dann ist eine vollständige Befreiung in der Regel möglich – auf Antrag und mit Nachweis.
Wichtig für Studierende: Leben mehrere Studierende zusammen, reicht eine Beitragsnummer für die gesamte WG. Erhält eine Person BAföG, befreit das nicht automatisch alle in der Wohnung. Die Befreiung gilt jeweils für die Person, die den Beitrag für die Wohnung zahlt, oder es wird die Wohnung auf eine befreite Person umgemeldet.
Ermäßigung statt Befreiung
Wer das Merkzeichen RF hat, kann den Beitrag auf ein Drittel reduzieren lassen. Das entspricht 6,12 Euro pro Monat. Die Ermäßigung richtet sich an Menschen mit einer schweren Behinderung, die bestimmte medizinische und rechtliche Kriterien erfüllen, zum Beispiel:
- GdB von mindestens 80 und dauerhafte Unfähigkeit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, mit Merkzeichen RF
- Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen (GdB mindestens 60 wegen der Sehbehinderung) mit Merkzeichen RF
- Hörgeschädigte Menschen, sofern das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
Taubblinde sind von der Zahlung komplett befreit. Bei allen anderen mit RF gilt die Ermäßigung auf 6,12 Euro.
So stellst du den antrag
Die Formulare gibt es beim Beitragsservice. Viele Felder lassen sich online ausfüllen, die Unterlagen müssen anschließend unterschrieben per Post eingereicht werden. Das dient der rechtssicheren Prüfung.
Diese Nachweise solltest du beilegen:
- Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids (z. B. BAföG, Bürgergeld, BAB, Grundsicherung)
- Bei Ermäßigung: amtlicher Nachweis des Merkzeichens RF
- Bei Nebenwohnung: Meldebescheinigungen zu Haupt- und Nebenwohnung
- Bei WG: Beitragsnummer der Wohnung und kurze Zuordnung, wer zahlt
Frist: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen eingehen, sonst wirkt die Befreiung nicht rückwirkend.
Ab wann die befreiung gilt
Maßgeblich ist der Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen, sofern der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wird. Trifft der Antrag später ein, gilt die Befreiung ab dem Monat des Antragseingangs.
| Fall | Antrag gestellt | Gültig ab | Ersparnis pro Jahr |
|---|---|---|---|
| BAföG bewilligt ab 01.10. | 15.11. | 01.10. (fristgerecht) | 220,32 € (18,36 € x 12) |
| Bürgergeld bewilligt ab 01.07. | 20.11. | 01.11. (Frist verpasst) | 147, – € bei 8 Monaten Befreiung |
| Merkzeichen RF | laufend | ab Antrag | 146,88 € (12,24 € x 12) |
Was studierende jetzt beachten sollten
Zum Wintersemester werden viele Erstsemester beitragspflichtig. Wer BAföG bekommt, sollte sofort den Antrag auf Befreiung stellen und die Bewilligung beilegen. In WGs empfiehlt es sich, die Beitragsnummer auf eine Person mit Befreiungsanspruch umzumelden, damit keine Zahlungen ins Leere laufen.
Im Studentenwohnheim kommt es auf die Wohnform an. Eigenständige Apartments gelten als eigene Wohnung. Dann entsteht Beitragspflicht, wenn kein Befreiungsanspruch vorliegt. Bei klassischen Fluren mit Gemeinschaftsküche kann die Einstufung abweichen. Hier hilft eine Rückfrage beim Beitragsservice.
Häufige fehler und wie du sie vermeidest
- Keine automatische Befreiung: Auch bei BAföG oder Bürgergeld gilt die Zahlungspflicht, bis der Antrag bewilligt ist.
- Fristen versäumen: Wer die Drei-Monats-Frist überschreitet, verliert Geld. Datum des Bewilligungsbescheids prüfen.
- Unvollständige Nachweise: Fehlende Bescheide verzögern die Bearbeitung.
- Doppelte Zahlungen in WGs: Erst prüfen, wer die Wohnung bereits angemeldet hat.
- Adresswechsel nicht melden: Bei Umzug die Beitragsnummer mitnehmen oder abmelden, sonst laufen Forderungen weiter.
Blick über die grenze
In Österreich beträgt die monatliche Haushaltsabgabe 15,30 Euro. Je nach Bundesland kommt eine zusätzliche Abgabe von bis zu 4,70 Euro hinzu. Der deutsche Beitrag ist höher, umfasst aber sämtliche Haushalte einheitlich pro Wohnung.
Rechnen lohnt sich: so viel sparst du wirklich
Bei voller Befreiung entfallen 18,36 Euro pro Monat. Das sind 220,32 Euro im Jahr. Mit Ermäßigung auf 6,12 Euro bleiben 73,44 Euro pro Jahr, die Ersparnis beträgt 146,88 Euro. Wer eine Nebenwohnung befreien lässt, spart den vollen Zweitbeitrag, also ebenfalls 220,32 Euro jährlich.
Für Erstsemester ohne BAföG ist die WG-Regel Gold wert: Eine Beitragsnummer pro Wohnung. Wer bereits zahlt, informiert die Mitbewohner, damit niemand zusätzlich überweist.
Praktische tipps für den nächsten schritt
Vorbereitung spart Zeit: Bescheid kopieren, Antragsformular vollständig ausfüllen, Unterschrift nicht vergessen. Bei befristeten Bewilligungen endet die Befreiung automatisch, wenn kein neuer Nachweis eingeht. Eine Erinnerung im Kalender verhindert Lücken.
Unklarheiten zur Einstufung einer Wohnung, zu WG-Konstellationen oder zur Nebenwohnung klärst du am besten direkt mit dem Beitragsservice. Verbraucherzentralen und Sozialberatungen helfen bei der Prüfung der Anspruchsgrundlagen und der Formulierung des Antrags.



Donc si je suis en WG et qu’un coloc paye déjà, on n’a besoin que d’un seul numéro de contribution, c’est bien ça ? Et pour une Zweitwohnung, il faut faire une demande séparée pour la befenreiung ?