Aktivrente ab 2026: holen sie sich 2.000 euro steuerfrei im monat – sind sie unter den 168.000?

Aktivrente ab 2026: holen sie sich 2.000 euro steuerfrei im monat – sind sie unter den 168.000?

2026 verschiebt die Rentenrechnung für viele Senioren. Wer weiterarbeitet, könnte monatlich spürbar mehr Netto behalten – steuerfrei und ohne Umwege.

Das Bundeskabinett hat die Aktivrente auf den Weg gebracht. Ab 1. Januar 2026 soll ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für arbeitende Rentner gelten, flankiert von steuerfreien Überstundenzuschlägen bis 25 Prozent. Der Bundestag berät den Entwurf als Nächstes.

Was jetzt feststeht

Die Aktivrente zielt auf Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis weiterarbeiten. Für diesen Personenkreis soll ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro pro Monat beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr gelten. Der Vorteil greift bereits beim Lohnsteuerabzug. Nachzahlungen sollen durch einen Progressionsvorbehalt nicht entstehen.

Ab 1. Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei – direkt auf der Lohnabrechnung.

Überstundenzuschläge werden zusätzlich steuerfrei, solange sie 25 Prozent des Grundlohns nicht überschreiten. Damit soll Mehrarbeit attraktiver werden, ohne dass der Effekt erst über die Steuererklärung sichtbar wird.

Für wen die Aktivrente gilt – und für wen nicht

Voraussetzungen

  • Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
  • Beschäftigung in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Job
  • Lohnsteuerabzug mit neuem Freibetrag ab Januar 2026

Nicht einbezogen

Selbstständige und Personen im vorgezogenen Ruhestand fallen zunächst nicht unter die Aktivrente. Für sie sieht der Entwurf aktuell keine Entlastung vor.

Was das finanziell bedeutet

Der Freibetrag reduziert die steuerpflichtige Lohnsumme. Liegt der Monatslohn bei 1.800 Euro, fällt dafür keine Lohnsteuer an. Bei 2.600 Euro werden 600 Euro versteuert. Überstundenzuschläge bleiben – innerhalb der 25-Prozent-Grenze – zusätzlich steuerfrei.

Bruttolohn im Monat Steuerfrei nach Aktivrente Steuerpflichtiger Anteil
1.500 € 1.500 € 0 €
2.000 € 2.000 € 0 €
2.600 € 2.000 € 600 €
3.200 € 2.000 € 1.200 €

Beispiel Überstunden: Verdienen Sie 2.400 Euro Grundlohn und erhalten 120 Euro Überstundenzuschläge (≤ 25 Prozent des Grundlohns), bleiben 2.000 Euro Grundlohn-Anteil steuerfrei, dazu die 120 Euro Zuschlag. Versteuert werden 400 Euro.

Kein Progressionsvorbehalt: Der Freibetrag führt nicht zu späteren Steuernachzahlungen im Folgejahr.

Die Behandlung von Sozialabgaben ändert der Entwurf nicht ausdrücklich. Ob Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unberührt bleiben, klärt die parlamentarische Beratung und spätere Ausgestaltung in der Lohnabrechnung. Maßgeblich ist der endgültige Gesetzestext.

Wirtschaftlicher Hintergrund und Ziele

Die Aktivrente soll das Erwerbspotenzial Älterer heben und dem Fachkräftemangel begegnen. Prognosen sehen bis 2027 zehntausende fehlende Fachkräfte, besonders im Verkauf, in der Kinderbetreuung, der Sozialarbeit sowie der Gesundheits- und Krankenpflege. Ein steuerlicher Anreiz soll erfahrene Beschäftigte länger im Betrieb halten, sofern sie können und wollen.

Die erwarteten fiskalischen Effekte sind beziffert: Der Entwurf kalkuliert jährliche Kosten von rund 890 Millionen Euro. Bund und Länder tragen je 378 Millionen Euro, die Gemeinden 134 Millionen Euro. Rund 168.000 Menschen sollen das Angebot nutzen.

Politische Weichenstellung

Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung zum 1. Januar 2026 verständigt. Der Bundestag muss den Entwurf nun beraten. Vertreter der Regierungsparteien verweisen auf Wachstumsimpulse und eine Stärkung der Personaldecke. Die Aktivrente verknüpft damit Steuerpolitik und Arbeitsmarktpolitik.

Was Arbeitgeber jetzt planen sollten

Personalbindung

Betriebe können erfahrene Kräfte halten, indem sie planbarere Übergangsmodelle anbieten: flexible Stundenkontingente, projektbezogene Einsätze oder Mentor-Rollen. Der steuerliche Vorteil verbessert die Verhandlungsbasis, ohne die Lohnkosten unverhältnismäßig zu erhöhen.

Lohnabrechnung

Entgeltabrechnungen müssen den monatlichen Freibetrag und die Regel für Überstundenzuschläge sauber abbilden. Dazu gehört die Trennung von Grundlohn und Zuschlagsanteilen, die Einhaltung der 25-Prozent-Grenze sowie die korrekte Bescheinigung für Mitarbeitende.

Ihr schneller Check: lohnt sich die Aktivrente für sie?

  • Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht oder erreichen sie 2026.
  • Sie können und möchten in einem Arbeitsverhältnis weiterarbeiten.
  • Ihr geplanter Monatslohn liegt bei bis zu 2.000 Euro oder darüber mit relevanten Überstunden.
  • Sie möchten den Vorteil direkt auf der Lohnabrechnung sehen, ohne spätere Nachzahlungen.

Fallbeispiele aus der Praxis

Minijob wird Midijob: Wer heute 520 Euro monatlich verdient und auf 1.800 Euro aufstockt, bleibt nach Aktivrente mit dem gesamten Lohnanteil steuerfrei. Das erhöht das verfügbare Einkommen, ohne die Steuerquote zu sprengen. Die Frage nach Sozialabgaben bleibt von der Art der Beschäftigung abhängig.

Projektbasierte Rückkehr: Eine Rentnerin mit 3.000 Euro Monatslohn in Teilzeit versteuert künftig nur 1.000 Euro. Kommen Zuschläge von 200 Euro hinzu, bleiben diese – sofern innerhalb der 25-Prozent-Grenze – zusätzlich steuerfrei. Ergebnis: Ein deutlicher Nettoeffekt, der die Tätigkeit attraktiv hält.

Offene Punkte und nächste Schritte

Der Bundestag kann Details nachschärfen. Dazu zählen mögliche Klarstellungen zu Sozialbeiträgen, die praktische Abgrenzung von Zuschlägen sowie Übergangsregeln für 2026. Unternehmen sollten frühzeitig mit Lohnbüros sprechen, um pünktlich zum Jahresbeginn umzusetzen. Beschäftigte sollten ihre Steuermerkmale prüfen und den Arbeitgeber rechtzeitig informieren, sobald das Gesetz verkündet ist.

Zusätzliche Hinweise für ihre Planung

Wer mehrere Jobs kombiniert, sollte die Zuordnung des Freibetrags je Beschäftigung klären. Eine schlanke Lösung über die Hauptbeschäftigung vermeidet Komplexität. Bei stark schwankenden Stunden kann es sinnvoll sein, die Überstundenzuschläge sauber auszuweisen, um die 25-Prozent-Regel nutzen zu können.

Ein einfacher Rechenweg hilft bei der Planung: monatlicher Bruttolohn minus 2.000 Euro ergibt den steuerpflichtigen Anteil. Zuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns erhöhen den steuerfreien Teil. So lassen sich Szenarien prüfen, ob eine Stundenaufstockung oder zusätzliche Projekte unter der Aktivrente besser passen.

2 thoughts on “Aktivrente ab 2026: holen sie sich 2.000 euro steuerfrei im monat – sind sie unter den 168.000?”

  1. OK pour 2 000 € exonérés, mais quid des cotisations retraite/maladie ? Si elles restent dues, le gain réel peut etre bien plus faible. Et le “pas de progressionsvorbehalt” signifie zéro rattrapage en N+1, vous confirmez ?

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