Ab oktober entfällt der beitrag für viele: wer zu den 50.000 gehört und 18,36 € behält im monat

Ab oktober entfällt der beitrag für viele: wer zu den 50.000 gehört und 18,36 € behält im monat

Neue Regeln treffen pünktlich zum Semesterstart auf leere Konten. Gleichzeitig sorgt ein Verfahren in Leipzig für Nervosität und Hoffnung zugleich.

Der Rundfunkbeitrag kostet 18,36 Euro pro Monat oder 55,08 Euro pro Quartal. Ab Oktober könnten zehntausende Menschen diesen Betrag sparen. Entscheidend ist ein Anspruch, der mit dem Wintersemester greift und sich mit Belegen schnell nachweisen lässt.

Was sich ab oktober ändert

Zum Semesterstart wächst die Gruppe derjenigen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen müssen. Wer BAföG erhält – ob als Studierende, Schülerinnen und Schüler oder elternunabhängig – kann sich befreien lassen. Das betrifft nach aktuellen Hochrechnungen im Herbst rund 50.000 Personen, vor allem Erstsemester.

BAföG-Beziehende erhalten auf Antrag die vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag – und das bis zu 36 Monate rückwirkend.

Die Entlastung ist spürbar. 18,36 Euro pro Monat summieren sich auf 220,32 Euro im Jahr. Wer rechtzeitig handelt, verhindert Mahnungen und spart sofort.

Wie die 50.000 zustande kommen

Im Wintersemester 2023/24 starteten laut dem CHE etwa 404.800 Studierende. Ein Jahr später lag die Zahl bei rund 410.000. Parallel erhielten 2023 rund 635.600 Personen Leistungen nach dem BAföG. Je nach Bundesland und Studienfach sind das bei Studierenden etwa 11 bis 13 Prozent.

Rechnet man diese Quoten grob auf 400.000 neue Studierende, ergeben sich 44.000 bis 52.000 potenziell BAföG-berechtigte Erstsemester. Nicht alle werden sofort bewilligt, und regionale Unterschiede sind erheblich. Der Trend zeigt dennoch: Ab Oktober rutschen zehntausende in die Befreiung.

Schätzung für das Wintersemester: 44.000 bis 52.000 neue Befreiungen möglich – abhängig von Förderquote und Bewilligungen.

Wer anspruch auf befreiung oder ermäßigung hat

Studierende und schülerinnen und schüler mit BAföG

Alle Formen des BAföG zählen: Studierenden-BAföG, Schüler-BAföG und elternunabhängiges BAföG. Der Nachweis erfolgt über den Bewilligungsbescheid. Die Befreiung greift für den gesamten Bewilligungszeitraum.

Weitere gruppen

Auch andere Haushalte werden entlastet. Laut Verbraucherzentrale sind bundesweit rund 2,8 Millionen Menschen befreit oder ermäßigt, darunter:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Personen mit bestimmten Seh- oder Hörbehinderungen (Ermäßigung bzw. Befreiung je nach Grad und Bescheid)

Wohngemeinschaft, wohnheim und sonderfälle

WGs profitieren, wenn alle Mitbewohnenden BAföG erhalten. Dann wird die Wohnung insgesamt beitragsfrei. In Studentenwohnheimen gilt das Gleiche für Flure mit einzelnen Zimmern, die als eigene Einheiten geführt werden. Maßgeblich ist die Bescheidlage aller Bewohnerinnen und Bewohner, die für den Haushalt angemeldet sind.

Leben ausschließlich BAföG-Empfänger in einer WG, entfällt der Rundfunkbeitrag für die gesamte Wohnung.

Praktisch heißt das: Wer neu einzieht, sollte die Nachweise frühzeitig abstimmen. Ein fehlender Bescheid im Haushalt kann sonst zur Beitragspflicht führen, obwohl die übrigen Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner befreit wären.

Antrag stellen: so geht es schnell

  • Bewilligungsbescheid bereitlegen: BAföG, Sozialleistungen oder Nachweise bei Behinderung.
  • Antrag online beim Beitragsservice ausfüllen und Nachweise hochladen.
  • Bewilligungszeitraum prüfen: Befreiung gilt für diesen Zeitraum und kann bis zu 36 Monate rückwirkend beantragt werden.
  • Post vom Beitragsservice aufmerksam lesen und fehlende Unterlagen zügig nachreichen.

Die Bearbeitung dauert meist einige Wochen. Wer bereits zahlt, erhält zu viel gezahlte Beiträge für den bewilligten Zeitraum zurück. Wichtig ist die korrekte Zuordnung zur Beitragsnummer des Haushalts.

Was die befreiung finanziell bringt

Zeitraum Regulärer Beitrag Ersparnis bei Befreiung
Monat 18,36 € 18,36 €
Quartal 55,08 € 55,08 €
Jahr 220,32 € 220,32 €
Rückwirkend 3 Jahre 660,96 € 660,96 €

Beispiel: Eine Studentin mit BAföG spart über drei Jahre 660,96 Euro. Zieht sie in eine WG, in der alle BAföG erhalten, entfällt der Beitrag für den gesamten Haushalt.

Gerichtsverfahren: was gerade geprüft wird

Parallel zum Semesterstart beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht mit einer grundsätzlichen Frage. Verfehlt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag zur Vielfaltssicherung, könnte das Auswirkungen auf die Beitragspflicht haben. Ein Urteil wird für den 15. Oktober erwartet. Bis dahin bleibt die Rechtslage unverändert.

15. Oktober: Entscheidung in Leipzig mit möglicher Signalwirkung für Beitrag und Auftrag der Sender.

Wer keine Kriterien für eine Befreiung erfüllt, sollte den Ausgang der Verhandlung im Blick behalten. Änderungen könnten künftige Zahlungen berühren. Rückwirkende Effekte lassen sich derzeit nicht vorhersagen.

Praxistipps für euch

  • Jetzt prüfen: Liegt ein aktueller BAföG-Bescheid vor, lohnt der Antrag sofort.
  • Rückwirkend denken: Auch frühere Bewilligungen der letzten 36 Monate können Geld zurückbringen.
  • Haushalt klären: In WGs alle Bescheide zusammentragen, damit die Wohnung richtig eingestuft wird.
  • Fristen notieren: Endet die Bewilligung, endet auch die Befreiung. Folgeantrag rechtzeitig einplanen.
  • Keine Doppelzahlung riskieren: Beitragsnummer des Haushalts im Antrag korrekt angeben.

Häufige fragen, kurz erklärt

Gilt die befreiung automatisch?

Nein. Ohne Antrag bleibt die Beitragspflicht bestehen. Die Befreiung startet erst, wenn sie bewilligt wurde oder rückwirkend beantragt wurde.

Was passiert bei zwischenzeitlichem studienabbruch?

Wechselt der Status, endet die Befreiung mit dem Ende des Bewilligungszeitraums. Änderungen sollten sofort gemeldet werden, um Nachforderungen zu vermeiden.

Welche nachweise werden akzeptiert?

Der Bewilligungsbescheid des BAföG-Amtes, Bescheide zu Sozialleistungen oder der Ausweis/amtliche Bescheid bei Behinderungen. Kopien oder digitale Scans genügen, wenn sie vollständig sind.

Zusätzliche hinweise für den alltag

Wer den Beitrag bislang quartalsweise gezahlt hat, sollte seine Lastschrift nach der Bewilligung prüfen. Erstattungen erfolgen in der Regel auf das hinterlegte Konto. Bei Umzug empfiehlt sich eine sofortige Ummeldung, damit die Befreiung zur neuen Wohnung übertragen wird.

Sinnvoll ist eine jährliche Beitrags-Checkliste. Dazu gehören: Bescheid prüfen, Befreiungszeitraum notieren, WG-Konstellation dokumentieren, Beitragsnummer bereithalten. So lässt sich vermeiden, dass die Entlastung im Papierstapel untergeht und die 18,36 Euro monatlich unbemerkt weiter abfließen.

2 thoughts on “Ab oktober entfällt der beitrag für viele: wer zu den 50.000 gehört und 18,36 € behält im monat”

  1. Christellefeu

    Super clair ! Je ne savais pas qu’on pouvait récupérer jusqu’à 36 mois rétroactivement. 18,36 € par mois, ça fait vite 220,32 € par an—pas négligeable pour les étudiants BAföG. Merci pour les exemples WG.

  2. aurore_énergie

    Dans une colocation, si un coloc n’a pas encore son Bescheid ou que sa demande est en cour, tout le foyer doit payer quand même ? La règle m’a l’air un peu floue.

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