Die Regierung rückt mit der Rentenreform voran. Viele fragen sich jetzt, was Arbeit im Ruhestand künftig wirklich finanziell noch bringt.
Die schwarz-rote Koalition hat sich auf zentrale Punkte geeinigt. Kernstück für Ältere ist die Aktivrente: Steuerfrei hinzuverdienen – aber nicht für alle. Was ab 2026 vorgesehen ist, welche Grenzen gelten und wo Fallen lauern.
Was die Aktivrente vorsieht
Ab 1. Januar 2026 dürfen Ruheständlerinnen und Ruheständler bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer Beschäftigung steuerfrei verdienen. Das Kabinett will die Vorlage noch im Oktober verabschieden, begleitet von weiteren Renten-Gesetzen.
Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei neben der Rente – Starttermin: 1. Januar 2026.
Die Steuerfreiheit greift direkt im Lohnsteuerabzug. Eine Nachversteuerung über den Progressionsvorbehalt findet nicht statt. Somit bleibt der Bonus auch im Folgejahr erhalten.
Kein Progressionsvorbehalt: Der steuerfreie Zuverdienst erhöht später nicht rückwirkend die Steuerlast.
Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick
- Anspruch ab Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 66 Jahre und 2 Monate).
- Gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin.
- Nicht erfasst: Selbstständige, Freiberufler und Personen unter der Regelaltersgrenze.
- Steuerfreiheit wird im monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an; Arbeitgeber tragen zusätzlich Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Evaluierung nach zwei Jahren: Die Regierung prüft Wirkung und Kosten.
Zeitplan und politische Einordnung
Die Koalition will das Paket zügig durchs Parlament bringen, damit Aktivrente, Rentenpaket 2025 und das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz zum Jahreswechsel greifen. Eckpunkte zur Frühstartrente sowie Anpassungen bei der Mütterrente sollen ebenfalls 2025 im Kabinett landen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Zusätzlich steht die Reform der privaten Altersvorsorge als Riester-Nachfolger auf der Agenda.
Was parallel vorbereitet wird
- Rentenpaket 2025: Stabilisierung des Rentenniveaus und Finanzierungslinien.
- Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz: Anreize für mehr Betriebsrenten.
- Frühstartrente: Erleichterter Zugang für langjährig Versicherte, genaue Ausgestaltung folgt.
- Private Vorsorge: Neues Standardprodukt als Riester-Nachfolger in Planung.
Wer profitiert – und wer nicht
Profitieren werden vor allem Vollrentnerinnen und Vollrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten möchten. Sie können bis zu 2.000 Euro brutto monatlich steuerfrei aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beziehen. Reine Minijobs ohne Versicherungspflicht fallen nicht unter den Steuerbonus.
Ab Regelaltersgrenze gilt der Steuerbonus – Frührentner und Selbstständige gehen leer aus.
Frührentnerinnen und Frührentner dürfen seit 2023 grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Für sie gilt aber weiterhin das normale Steuerrecht. Selbstständige und Freiberufler sind von der Aktivrente ausgenommen; ihr Arbeitseinkommen bleibt steuerpflichtig wie bisher.
So wirken sich Steuern und Beiträge aus
Die Aktivrente spart Lohnsteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben fällig. Die genaue Höhe hängt von Kasse, Zusatzbeitrag und Familienstatus ab. Die Arbeitgeber zahlen wie üblich die Arbeitgeberanteile; zusätzlich laufen bei ihnen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
| Beispiel brutto/Monat | Steuer | Beiträge KV/PV (angenommen) | Netto-Zuverdienst |
|---|---|---|---|
| 500 € | 0 € | ca. 60–90 € | ca. 410–440 € |
| 1.500 € | 0 € | ca. 180–270 € | ca. 1.230–1.320 € |
| 2.000 € | 0 € | ca. 240–360 € | ca. 1.640–1.760 € |
Die Spannen zeigen, wie stark Zusatzbeiträge und Pflegeversicherungszuschläge den Netto-Effekt beeinflussen. Wer privat krankenversichert ist, rechnet mit seinem individuellen Tarif.
Kritik, Kosten, Wirkungscheck
Ökonomen warnen vor Steuerausfällen von rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Die Deutsche Bundesbank erwartet nur moderate Beschäftigungseffekte, weil viele Ältere aus nicht-finanziellen Motiven weiterarbeiten. Verbände bemängeln Lücken: Selbstständige bleiben außen vor, ebenso Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreichen.
Die Regierung setzt auf Anreize statt Zwang – der Arbeitsmarkt soll zusätzliche Erfahrung binden.
Die zweijährige Evaluation soll klären, ob die Aktivrente mehr Arbeitsstunden Älterer mobilisiert, wie hoch die fiskalischen Kosten ausfallen und ob Nachsteuerungsbedarf besteht. Dann könnten Schwellenwerte, Beitragsregeln oder die Einbeziehung weiterer Gruppen wieder auf den Tisch kommen.
Praxis: Was du jetzt prüfen solltest
- Regelaltersgrenze: Erreichst du sie bis Ende 2025 oder in 2026? Der Starttermin entscheidet über den Steuerbonus.
- Art des Jobs: Achte auf Versicherungspflicht. Ein reiner Minijob ohne Versicherungspflicht löst den Steuerbonus nicht aus.
- Vertragliche Gestaltung: Kläre mit dem Arbeitgeber die korrekte Lohnsteuerbehandlung ab 2026.
- Kranken- und Pflegekasse: Erfrage Beiträge auf Arbeitseinkommen im Ruhestand, inklusive Zusatzbeitrag und Pflegezuschlag.
- Grundsicherung im Alter: Einkommen wird angerechnet. Steuerfreiheit ändert an der Anrechnung nichts.
Kurze Simulation: drei Profile
- Vollrentnerin, 67, Teilzeit 12 Stunden/Woche, 1.200 € brutto: Keine Lohnsteuer, spürbarer Nettozugewinn. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehen ab.
- Frührentner, 64, Vollzeit 3 Monate, 2.300 € brutto: Keine Aktivrente. Lohnsteuer fällt an; unbegrenzter Hinzuverdienst bleibt möglich.
- Freiberufler, 70, Honorar 1.800 €: Aktivrente greift nicht. Einkommen bleibt regulär steuerpflichtig; Krankenversicherungsbeiträge nach Tarif.
Was noch kommt – und wo Chancen liegen
Mit dem Rentenpaket 2025 und der Stärkung der Betriebsrenten sollen zusätzliche Säulen stabiler werden. Wer lange in derselben Firma arbeitet, profitiert oft von Arbeitgeberzuschüssen in die bAV. Ein Wechsel in eine versicherungspflichtige Teilzeitstelle kann ab 2026 attraktiver werden, weil der Steuerbonus die Nettolücke gegenüber Honorartätigkeiten verkleinert.
Für sehr niedrige Renten bleibt die Grundsicherung im Alter ein Thema. Wer auf Leistungen angewiesen ist, sollte anrechnungsfreie Beträge und mögliche Freibeträge aus der zusätzlichen Altersvorsorge prüfen. Wer plant, 2026 weiterzuarbeiten, kann mit dem Arbeitgeber schon jetzt Stundenmodelle, Aufgabenmix und Weiterbildung fixieren – Erfahrung bleibt gefragt, und der steuerfreie Zuverdienst verbessert den Anreiz.



Bonne idée, mais pourquoi pas avant 2026 ?
Donc si ma mère de 67 ans prend un mi-temps, le fisc lui fait un câlin et s’en va? Trop beau pour être vrai, où est le piège? 🙂