Bis 30. juni 627 euro steuerfrei sichern: so holen sie sich den entlastungsbetrag von 125 euro

Bis 30. juni 627 euro steuerfrei sichern: so holen sie sich den entlastungsbetrag von 125 euro

Viele lassen Geld liegen, das ihren Alltag spürbar erleichtert. Ein Stichtag nähert sich. Wer jetzt handelt, profitiert unmittelbar.

Seit Jahresbeginn wächst ein kleiner, aber wirkungsvoller Topf. Er lässt sich für Haushalt, Betreuung und Begleitung nutzen – ohne Steuerlast.

Was hinter den 627 euro steckt

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich 125 Euro als sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Das Guthaben ist zweckgebunden und nicht steuerpflichtig. Es wird nicht bar ausgezahlt, sondern erstattet gegen Rechnung für anerkannte Unterstützungsleistungen.

Aktuell können ungenutzte Beträge seit Jahresbeginn schnell auf rund 625 bis 627 Euro anwachsen. Wer auch Reste aus dem Vorjahr hat, muss bis zum 30. Juni handeln.

Der Grund: Das monatliche Budget summiert sich. Unverbrauchte Mittel eines Kalenderjahres dürfen bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie. Viele Kassen weisen in der Praxis Beträge um 627 Euro aus, etwa durch Rundungen in der Abrechnung oder kleine Restguthaben aus dem Vorjahr.

Wer Anspruch hat und wofür das geld fließt

Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 – unabhängig davon, ob sie zu Hause leben oder ambulant versorgt werden. Das Geld dient der Entlastung im Alltag und der Unterstützung pflegender Angehöriger.

Typische Einsätze im Alltag

  • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche, einfache Hausarbeiten
  • Einkaufs- und Botengänge, Begleitung zu Arztterminen
  • Alltagsbegleitung: Vorlesen, Gespräche, Spaziergänge
  • Betreuung bei Demenz, Aktivierung zu Hause
  • Zuschüsse zu Angeboten der Tages- und Kurzzeitpflege (Eigenanteile)
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste in Alltagsbereichen, je nach Landesregel

Wichtig: Anerkannt werden nur Anbieter, die in Ihrem Bundesland für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ zugelassen sind. Die Pflegekassen führen Listen und nennen Ansprechpartner. Private Nachbarn oder Freunde können in der Regel nicht direkt über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

So sichern sie sich das geld – schritt für schritt

  • Pflegegrad prüfen: Bescheid der Pflegekasse bereithalten.
  • Anerkannte Angebote wählen: Liste bei der Kasse anfordern.
  • Leistung nutzen: Termin vereinbaren, Leistung erbringen lassen.
  • Rechnung einreichen: Belege an die Pflegekasse senden, Erstattung erfolgt bis zur Höhe des Guthabens.
  • Frist beachten: Restbeträge aus dem Vorjahr bis 30. Juni abrufen.
  • Der Entlastungsbetrag wird nicht auf Ihr Konto ausgezahlt. Er wird gegen Rechnung erstattet oder direkt zwischen Anbieter und Kasse verrechnet – steuerfrei.

    Fristen, summen, kombinationen: das sollten sie kennen

    Regel Was gilt
    Monatlicher Betrag 125 Euro pro Monat für Pflegegrad 1–5
    Ansparung Monatsbeträge summieren sich innerhalb des Jahres
    Übertrag Rest aus Vorjahr nutzbar bis 30. Juni des Folgejahres
    Auszahlung Keine Direktzahlung; Kostenerstattung gegen Rechnung
    Steuern Zweckgebundene Leistung der Pflegekasse, steuerfrei
    Zusatzoption Bis zu 40 Prozent ungenutzter Pflegesachleistungen in Alltagsunterstützung umwidmen (PG 2–5)

    Warum sich jetzt tempo lohnt

    Wer seit Januar keine Leistungen abgerufen hat, kann derzeit rund 625 bis 627 Euro im Topf haben. Kommt noch ein Rest aus dem Vorjahr hinzu, droht der Verfall nach dem 30. Juni. Ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse klärt den Kontostand. Anbieter haben Wartezeiten, deshalb Termine frühzeitig sichern.

    Pflegende Angehörige gewinnen damit spürbare Pausen. Ein Nachmittag in der Tagespflege oder zwei, drei Einsätze einer Alltagsbegleitung nehmen Druck aus der Woche. Das Budget lässt sich kombinieren, etwa für eine gründliche Haushaltsreinigung und zwei Begleittermine.

    Häufige fehler, die geld kosten

    Rechnung erst legen, dann zahlen

    Viele zahlen privat und reichen dann ein. Das ist möglich, aber riskant, wenn Anbieter nicht anerkannt sind. Vorab klären, ob die Leistung abrechnungsfähig ist. Einige Kassen bieten Abtretungsvereinbarungen an. Dann rechnet der Dienst direkt mit der Kasse ab.

    Unbekannte anbieterlisten

    Jedes Bundesland prüft und lässt Anbieter zu. Die Kassen führen aktuelle Listen. Wer diese nutzt, vermeidet Ablehnungen. Bei knappen Kapazitäten lohnt ein Blick in Nachbarorte.

    Frist verstreicht

    Der 30. Juni ist starr. Danach verfällt der Vorjahresrest. Ein Kalenderhinweis hilft. Belege rechtzeitig einsenden und Bestätigung anfordern.

    Mehr luft durch die 40-prozent-regel

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40 Prozent ungenutzter Pflegesachleistungen in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen. So wächst der Spielraum für Haushalt und Begleitung über den Entlastungsbetrag hinaus. Das entlastet, wenn etwa keine regelmäßige Pflegesachleistung benötigt wird.

    Beispiel: Bei Pflegegrad 2 stehen monatlich 761 Euro für ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung. Wer diese nicht ausschöpft, kann bis zu 304,40 Euro davon zweckgebunden in anerkannte Alltagsunterstützung umleiten. Zusammen mit 125 Euro ergeben sich über 400 Euro pro Monat – steuerfrei und passgenau einsetzbar.

    Praktische beispiele für 627 euro

    • 2x große Haushaltsreinigung zu je 150 Euro + 2x Einkaufsbegleitung zu je 40 Euro + 1 Tag Tagespflege mit Zuzahlung: Budget nahezu ausgeschöpft.
    • 3x vierstündige Alltagsbegleitung à 45 Euro pro Stunde: Gespräche, Gedächtnistraining, Spaziergänge – flexible Entlastung für Angehörige.
    • Kurzfristige Entlastung bei Krankheit der Pflegeperson: zwei Einsätze einer anerkannten Betreuung zu je 120 Euro und Haushaltsservices für 180 Euro.

    So holen sie mehr heraus

    Planen sie quartalsweise. Wer jeden dritten Monat bündelt, findet leichter Termine und nutzt Beträge effizient. Fragen sie nach Pauschalen. Viele Dienste bieten Paketpreise, die exakt zum Entlastungsbetrag passen. Prüfen sie Kombinationsmöglichkeiten mit Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, um Akutsituationen abzudecken.

    Pflegende Angehörige sollten zusätzlich an steuerliche Entlastungen denken. Der Pflege-Pauschbetrag in der Einkommensteuer beträgt je nach Schweregrad 600, 1.100 oder 1.800 Euro und gilt unabhängig vom Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Beide Instrumente lassen sich parallel nutzen – ohne Anrechnung.

    Checkliste für den anruf bei der pflegekasse

    • Aktueller Pflegegrad und Versichertennummer bereithalten
    • Abfrage des Entlastungsbetrag-Guthabens: aktuelles Jahr und Vorjahresrest
    • Liste anerkannter Anbieter im Umkreis anfordern
    • Fristen und gewünschte Abrechnungsart klären (Erstattung oder Direktabrechnung)
    • Umwidmung nach 40-Prozent-Regel ansprechen (falls relevant)

    Wer jetzt plant, sichert sich bis zu 627 Euro steuerfrei für spürbare Entlastung – und verwandelt Ansprüche in konkrete Hilfe.

    2 thoughts on “Bis 30. juni 627 euro steuerfrei sichern: so holen sie sich den entlastungsbetrag von 125 euro”

    1. Danke für die Erinnerung – wär mir fast durchgerutscht! Ich ruf morgen bei der Pflegekasse an und checke mein Guthaben. Super übersichtlch erklärt.

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