Ein Routinebrief verschwindet aus vielen Briefkästen. Die Steuerverwaltung dreht am Standard. Wer nicht aufpasst, verpasst Fristen.
Ab 2026 stellt die Finanzverwaltung Steuerbescheide standardmäßig digital bereit. Wer Papier möchte, muss aktiv widersprechen. Das betrifft alle, die ihre Erklärung elektronisch abgeben. Der Zeitpunkt der Bereitstellung im Postfach entscheidet künftig über Rechtsfristen.
Was sich 2026 tatsächlich ändert
Bisher mussten Nutzer einer elektronischen Bekanntgabe ausdrücklich zustimmen. Dieser Schalter dreht sich um: Ab 2026 gilt die elektronische Übermittlung als Standard. Das heißt, Bescheide landen im digitalen Postfach Ihres Elster-Zugangs oder in der angebundenen Steuersoftware.
Der Brief bleibt möglich, aber er spielt die Ausnahme. Wer den Papierweg bevorzugt, widerspricht der elektronischen Bekanntgabe. Die Verwaltungsgrundlage dafür entsteht aus dem Bürokratieentlastungspaket und entsprechenden Anpassungen in der Abgabenordnung.
Elektronische Bekanntgabe wird zur Regel – Papier nur auf Wunsch. Ohne Widerspruch kommt der Bescheid digital.
Digitale bekanntgabe: wie Sie jetzt reagieren
Sie haben bereits ein Elster-Konto und geben Ihre Steuer online ab? Dann greift die Umstellung automatisch. Ein Widerspruch ist nur nötig, wenn Sie weiterhin Papierbescheide möchten.
So deaktivieren Sie den digitalen Bescheid
- Im Elster-Konto anmelden.
- Bereich „Formulare & Leistungen“ öffnen.
- „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ auswählen.
- Widersprechen und speichern – eine Begründung ist nicht erforderlich.
Der Widerspruch wirkt für zukünftige Bescheide. Sie können die Entscheidung später jederzeit wieder ändern.
So läuft der Abruf ab
Der erste digitale Standardbescheid betrifft Ihren Steuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2025, der im Jahr 2026 zugeht. Sie erhalten eine E-Mail, sobald der Bescheid im Postfach bereitsteht. Der Zugriff funktioniert über Mein Elster oder kompatible Steuersoftware.
Der Bescheid steht als PDF bereit. Er ist rechtsverbindlich und inhaltlich dem Papier gleichgestellt. Sie können den Bescheid speichern, ausdrucken und sichern – so oft Sie möchten.
Fristen und Rechtskraft: das zählt wirklich
Für Einsprüche gilt die Monatsfrist. Entscheidend ist beim digitalen Bescheid der Tag der Bereitstellung im Postfach, nicht der Zeitpunkt der E-Mail-Benachrichtigung und nicht der Downloadmoment. Bei Postzustellung gilt eine Dreitagesfiktion; digital entfällt diese Fiktion.
Der Bereitstellungstag im Postfach setzt die einmonatige Einspruchsfrist in Gang – nicht die E-Mail.
Praxisbeispiel Fristberechnung
| Ereignis | Datum | Fristende (ein Monat) |
|---|---|---|
| Bereitstellung im Elster-Postfach | 10. Mai 2026 | 10. Juni 2026, 23:59 Uhr |
| Fristende fällt auf Sonntag/Feiertag | 10. Mai 2026 (Beispiel) | Nächster Werktag (Montag) |
Vorteile, Risiken und was Sie jetzt vorbereiten sollten
Die Pluspunkte
- Schneller Zugang: Der Bescheid liegt oft früher vor als mit der Post.
- Transparenz: Man sieht sofort, wann der Verwaltungsakt zugeht.
- Ordnung: PDF-Archiv statt Aktenordner, einfache Weitergabe an den Steuerberater.
- Ressourcen: Weniger Papier, weniger Versandkosten.
Die Fallstricke
- Übersehenes Postfach: Wer selten ins Konto schaut, riskiert Fristversäumnisse.
- Benachrichtigungen im Spam: E-Mails können untergehen.
- Zugangsdaten verloren: Ohne Login kein Abruf, keine Fristkontrolle.
So minimieren Sie das Risiko
- Benachrichtigungsadresse im Profil prüfen und aktuell halten.
- Filter setzen: Absender in die Liste vertrauenswürdiger Kontakte aufnehmen.
- Kalender-Reminder: Nach Abgabe alle 2–3 Wochen Postfach checken.
- Zwei-Faktor-Optionen parat halten (App, Zertifikat, Sicherheitscode).
Wer weiterhin Papier erhält
Der Papierbescheid bleibt auf Antrag möglich. Das betrifft Personen ohne stabilen Internetzugang oder mit besonderem Bedarf an physischer Zustellung. Auch bei technischen Störungen kann die Behörde im Einzelfall postalisch versenden. Wer keine elektronische Steuererklärung nutzt, erhält den Bescheid weiterhin per Post, solange keine elektronische Bekanntgabe vereinbart ist.
Fünf schritte zum digitalen Bescheid
- Elster-Zugang prüfen oder neu anlegen.
- E-Mail-Adresse verifizieren.
- Steuererklärung elektronisch übermitteln.
- E-Mail-Benachrichtigung aktivieren und Postfach im Blick behalten.
- Bescheid als PDF laden, prüfen und sicher archivieren.
Was gilt für Einspruch, Korrektur und Aufbewahrung
Für den Einspruch reicht die elektronische Übermittlung über das Portal oder ein formgerechtes Schreiben. Begründen Sie Abweichungen präzise, fügen Sie Nachweise bei. Nutzen Sie bei Unklarheiten die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Ansprechpartner und Fristen.
Private sollten Steuerunterlagen in der Regel einige Jahre aufheben. Der digitale Bescheid erleichtert das: Legen Sie ein strukturiertes Archiv an, sichern Sie Backups auf mindestens zwei getrennten Datenträgern oder in einer geprüften Cloud.
Tipps für Haushalte und Selbstständige
Haushalte
- Eine Person übernimmt die Postfachkontrolle und dokumentiert den Bereitstellungstag.
- Checkliste anlegen: Bescheid prüfen, Abweichungen markieren, Frist notieren.
Selbstständige und Freiberufler
- Prozesse mit Buchhaltung abstimmen: Wer lädt, wer prüft, wer widerspricht.
- Benachrichtigungen parallel an Berater senden, sofern vertraglich vereinbart.
Zusatzwissen: rechtliche Feinheiten und ein Rechenbeispiel
Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag nach der Bereitstellung zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Bei unklarer Bekanntgabe greift die im Bescheid ausgewiesene Bereitstellungszeit. Halten Sie Screenshots oder PDF-Metadaten bereit, wenn Sie die Fristberechnung nachvollziehbar dokumentieren möchten.
Beispiel: Der Bescheid steht am 28. Februar 2026 im Postfach. Die Frist endet am 30. März 2026 um 23:59 Uhr. Kommt es am 28. Februar zu einem Systemausfall, zählt der im Postfach ausgewiesene Bereitstellungstag, sobald der Bescheid wieder sichtbar ist.
Worauf Sie 2025 achten sollten
2025 bleibt die aktive Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe noch maßgeblich. Prüfen Sie im laufenden Jahr Ihre Einstellungen, testen Sie den Abruf und räumen Sie Ihr digitales Archiv auf. Wer umstellt, startet 2026 ohne Hürden.



Super idée, moins de paperasse et plus rapide… mais les personnes âgées vont suivre vraimment ?