Im September landen unscheinbare Umschläge in unzähligen Briefkästen. Darin steckt eine Entscheidung, die Konten, Termine und Pläne betrifft.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fordert von volljährigen Waisen frische Nachweise. Wer nicht reagiert, riskiert eine Unterbrechung der Zahlung. Betroffen sind junge Menschen, die nach dem Tod eines Elternteils oder beider Eltern Waisenrente beziehen und bereits 18 geworden sind.
Was hinter den september-briefen steckt
Die DRV überprüft jährlich, ob der Anspruch auf Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus fortbesteht. Das gilt für Halb- und Vollwaisen. Anspruchsberechtigt sind leibliche und adoptierte Kinder sowie Stief-, Pflege- und Enkelkinder, wenn sie mit dem verstorbenen Elternteil in einem Haushalt gelebt haben.
Eine Weiterzahlung ist möglich, wenn eine schulische oder berufliche Ausbildung läuft oder ein anerkannter Freiwilligendienst absolviert wird. Auch ein Studium zählt als Ausbildung. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit strukturiert, zeitlich organisiert und auf einen qualifizierten Abschluss oder Bildungszweck ausgerichtet ist.
Alle Waisen über 18 müssen aktiv belegen, dass sie weiter anspruchsberechtigt sind – sonst stoppt die DRV die Überweisung.
Was als ausbildung und dienst zählt
- Schule, Fachoberschule, berufsbildende Schule
- Berufsausbildung, duale Ausbildung, duales Studium
- Studium an einer Hochschule oder Universität
- Freiwilliges soziales Jahr (FSJ), freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)
- Bundesfreiwilligendienst
Diese nachweise verlangt die drv
Die Schreiben nennen eine Frist und verlangen konkrete Unterlagen. Je nach Lebenssituation reichen Betroffene zum Beispiel ein:
- Immatrikulationsbescheinigung oder aktuelle Semesterbescheinigung
- Ausbildungsvertrag oder Bestätigung der Ausbildungsstätte
- Zeugnisse, Lehrverträge oder amtliche Bescheinigungen mit Beginn- und Enddaten
Die Übermittlung erfolgt per Post oder über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig: Dokumente müssen den Zeitraum eindeutig abdecken, für den die Zahlung geprüft wird. Lücken führen zu Rückfragen oder zu einem Zahlungsstopp.
Wer die Frist aus dem Brief verpasst, muss mit einer sofortigen Aussetzung der Waisenrente rechnen – oft schon zum Folgemonat.
Digitale abgabe spart zeit
Scans als PDF beschleunigen die Bearbeitung. Benennen Sie Dateien klar nach Inhalt und Datum, etwa „Immatrikulation_WS25_26.pdf“. Heben Sie Einlieferungsbelege und Sendungsnachweise auf. Prüfen Sie den Bescheid nach der Prüfung sorgfältig und reagieren Sie sofort, wenn Angaben nicht stimmen.
Fristen, pausen, altersgrenzen: worauf sie achten müssen
Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dürfen maximal vier Monate liegen. In dieser Zeit zahlt die DRV die Waisenrente weiter. Dauert die Pause länger, endet die Zahlung. Beginnt später eine neue Ausbildung, ist ein neuer Antrag erforderlich.
Die DRV rechnet Einkommen nicht an. Weder Ausbildungsvergütung noch Minijob oder Werkstudentenlohn mindern die Waisenrente. Maßgeblich sind allein Status und Dauer der Ausbildung oder des Dienstes.
Die Waisenrente endet spätestens mit dem 27. Geburtstag. Danach ist keine Weiterzahlung mehr vorgesehen. Wer kurz vor diesem Stichtag steht, sollte das Enddatum im Blick haben und den Bescheid frühzeitig prüfen.
| Kriterium | Regel |
|---|---|
| Altersgrenze | Ende spätestens am 27. Geburtstag |
| Übergang zwischen Ausbildungen | Weiterzahlung bis zu 4 Monate |
| Einkommen aus Job/Ausbildung | Keine Anrechnung auf die Waisenrente |
| Nachweis | Immatrikulation, Ausbildungsvertrag, Bestätigung, amtliche Bescheinigung |
| Einreichung | Per Post oder online bei der DRV |
Zahlungen laufen nur weiter, wenn der Status „in Ausbildung“ oder „im Freiwilligendienst“ lückenlos belegt ist.
Typische fälle aus dem alltag
Abitur, gap und studienstart
Nach dem Abitur beginnt das Studium oft erst im Oktober. Wer im Juni die Schule beendet, kann die viermonatige Übergangszeit bis Oktober nutzen. Der Nachweis besteht aus dem Schulzeugnis und später der Immatrikulationsbescheinigung. Fehlt der Studienplatz und wird die Pause länger, stoppt die Zahlung. Mit Studienbeginn kann man die Rente neu beantragen.
Wechsel der uni oder ausbildungsstätte
Beim Wechsel zählt, dass die Lücke nicht über vier Monate hinausgeht. Reichen Sie Exmatrikulation und neue Immatrikulation beziehungsweise die Kündigung des alten und den Vertrag des neuen Ausbildungsplatzes ein. Ein Urlaubssemester gilt in der Regel nicht als Ausbildung. Klären Sie schriftlich mit der Hochschule, ob ein Praxis- oder Pflichtsemester als reguläres Semester zählt.
Freiwilligendienst statt ausbildung
FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst sichern die Weiterzahlung. Der Träger bestätigt Beginn und Ende. Wer im Anschluss nahtlos in eine Ausbildung startet, behält den Anspruch ohne Unterbrechung. Bei einer Pause dazwischen greift die Viermonatsregel.
So reagieren sie richtig
- Brief sofort öffnen, Frist notieren, Checkliste anlegen.
- Geforderte Unterlagen vollständig zusammentragen, auf aktuelle Daten achten.
- Digital einreichen oder per Post mit Nachweis versenden.
- Bescheid abwarten, Daten prüfen, Auffälligkeiten umgehend melden.
- Bei Fristproblemen rechtzeitig Kontakt aufnehmen und Zwischenstand melden.
Kommt es trotz fristgerechter Abgabe zu einer Unterbrechung, hilft eine formlose Stellungnahme mit Belegen. Widerspruch ist möglich, die Frist steht im Bescheid. Bewahren Sie sämtliche Dokumente mindestens bis zur endgültigen Entscheidung auf.
Zusatzwissen für betroffene familien
Die Waisenrente ist eine eigenständige Leistung neben Ausbildungsvergütung, Minijob oder Werkstudententätigkeit. Ein duales Studium zählt als Ausbildung, auch wenn das Unternehmen Gehalt zahlt. Wer eine Teilzeit- oder Nebenbeschäftigung aufnimmt, muss dies nicht auf die Waisenrente anrechnen lassen. Änderungen im Ausbildungsstatus sollten Sie dennoch der DRV melden, um Rückfragen zu vermeiden.
Prüfen Sie früh, ob Folgeunterlagen rechtzeitig vorliegen: Bei Hochschulen weichen Bescheinigungen je nach Semesterstart ab. Ausbildungsbetriebe stellen oft erst zum Vertragsbeginn Bestätigungen aus. Planen Sie Puffer ein. Wer Auslandssemester oder Praxisphasen absolviert, sollte sich von der Ausbildungsstelle schriftlich bestätigen lassen, dass die Zeit Bestandteil der Ausbildung ist und in welchem Zeitraum sie liegt.
Ein praktischer Ansatz hilft bei der Planung: Markieren Sie den 27. Geburtstag, addieren Sie rückwärts die Dauer der Ausbildung und prüfen Sie, ob die maximal zulässige Viermonatslücke irgendwo überschritten wird. Falls ja, überlegen Sie Alternativen wie einen vorgezogenen Start, ein überbrückendes Praktikum mit Schul- oder Ausbildungsbezug oder einen anerkannten Freiwilligendienst. So sichern Sie den Anspruch und vermeiden vermeidbare Zahlungslücken.



4 mois de pause max… au‑delà, paiement stoppé. Dur.
Question: si je termine mon FSJ en juillet et que mon bachelor commence en octobre (3 mois), suffit-il d’envoyer l’attestation du FSJ + l’imatriculation, ou ils veulent aussi une exmatriculation de l’ancien cursus? Quelqu’un a déjà eu un blocage malgré des preuves complètes?