3. oktober im garten : was du heute wirklich darfst und was nicht – 7 fehler kosten bis 300 euro

3. oktober im garten : was du heute wirklich darfst und was nicht – 7 fehler kosten bis 300 euro

Zwischen Herbstputz und Ruhebedürfnis liegt nur ein Gartentor. Heute entscheidet Gesetz, was erlaubt ist – nicht die Nachbarschaft, und Streit droht.

Du hast Handschuhe bereitgelegt, der Apfelbaum hängt voll, das Gras steht hoch. Klingt nach Arbeitstag – wäre da nicht der 3. Oktober. Was im Garten möglich ist, regeln gleich mehrere Vorschriften. Wer sie kennt, spart Nerven und Geld.

Rechtslage in baden-württemberg

Der 3. Oktober ist ein gesetzlicher Feiertag. In baden-württemberg gilt an Feiertagen die sogenannte Feiertagsruhe. Das Feiertagsgesetz verbietet öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe stören könnten. Gleichzeitig erlaubt § 6 Abs. 3 leichte Arbeiten in eigenen Gärten, wenn sie ohne Lärm ablaufen.

Am 3. Oktober gilt: leise Handarbeit ja, laute Maschinen nein.

Lärmintensive Tätigkeiten wie Rasenmähen, motorisierte Heckenscheren, Laubbläser oder Trimmer fallen damit aus. Leise Tätigkeiten wie Ernten, Jäten von Hand oder das Schneiden einzelner Zweige mit einer Handschere sind möglich. In Zweifelsfällen hilft ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt, denn Kommunen setzen die Regeln vor Ort durch.

Warum laut verboten ist

Neben dem Feiertagsgesetz greift die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Sie untersagt den Betrieb bestimmter Geräte in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen – dazu zählen Laubbläser und Laubsammler. Für Rasenmäher und ähnliche Maschinen gelten an Feiertagen ebenfalls Ruhezeiten: praktisch bedeutet das ein Betriebsverbot.

Laubbläser und Laubsammler bleiben an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten aus – ohne Ausnahme.

Was heute als leise gilt

Leicht, leise, kurz: Daran kannst du dich orientieren. Wenn niemand im Umfeld gestört wird, liegst du richtig. Diese Arbeiten gelten in der Praxis als unproblematisch:

  • Obst und Gemüse ernten, Fallobst aufheben
  • Unkraut per Hand jäten, Beete lockern mit der Grabegabel
  • Zweige mit Handschere zurückschneiden, Bindearbeiten an Stauden
  • Gießen mit Kanne oder leise eingestelltem Schlauch
  • Zwiebeln setzen, Blumenkästen bepflanzen
  • Laub mit Rechen zusammenziehen, aber ohne Motorhilfe
  • Ruhige Pflege im Gewächshaus oder Schuppen ordnen

Das bleibt tabu

Alles, was deutlich hörbaren, anhaltenden Lärm erzeugt, bleibt heute stehen. Dazu zählen:

  • Rasenmähen (Benzin oder Elektro, auch Akkugeräte sind deutlich hörbar)
  • Motorisierte Heckenschere, Kettensäge, Motorsense
  • Laubbläser und Laubsauger – an Feiertagen generell verboten
  • Betonmischer, Schlagbohrmaschine, Hochdruckreiniger
  • Lange Serien von Hammerschlägen oder Sägearbeiten mit Kreissäge

Geräte und schallpegel im blick

Ein Blick auf typische Lautstärken hilft bei der Entscheidung. Werte können je nach Modell schwanken.

Gerät Typischer schallpegel Am 3. oktober erlaubt?
Handschere nahezu geräuschlos Ja
Rechen/Handharke unter 50 dB Ja
Rasenmäher (elektrisch/akku) 80–95 dB Nein
Laubbläser/Laubsauger 90–105 dB Nein
Heckenschere motorisiert 85–100 dB Nein

Faustregel: Wenn du beim Arbeiten die Unterhaltung auf normaler Lautstärke unterbrechen musst, ist es für den Feiertag zu laut.

Was gilt außerhalb baden-württembergs

Der 3. Oktober ist bundesweiter Feiertag. Die meisten Länder kennen ähnliche Regeln: ruhestörende Arbeiten sind verboten, leise Handarbeit im eigenen Garten bleibt möglich. Dazu kommen kommunale Polizeiverordnungen und Hausordnungen in Mehrfamilienhäusern. Sie können strengere Ruhezeiten anordnen. Ein kurzer Blick in die Hausordnung oder auf die Rathaus-Seite spart Diskussionen.

Wenn der nachbar lärmt

Fängt nebenan der Mäher an, hilft oft ein ruhiges Gespräch am Zaun. Ein Hinweis auf den Feiertag führt selten zum Streit, wenn der Ton passt. Notiere Uhrzeit und Art der Störung, falls es eskaliert.

Dein Fahrplan bei Lärm

  • Gespräch suchen, freundlich erklären, welche Ruhe gilt.
  • Auf Alternativen hinweisen: Rechen statt Bläser, Handschere statt Motor.
  • Bei wiederholter Störung: Ordnungsamt informieren; in Akutfällen Polizei rufen.

Dokumentiere Störungen kurz und sachlich: Datum, Uhrzeit, Dauer, Art des Geräts. Das erleichtert die Klärung.

Praktische alternativen für heute

Nutze den Tag für stille Aufgaben, die sonst zu kurz kommen. Plane die lauten Schritte für den nächsten Werktag.

  • Ernte und lagere Obst: reife Äpfel, Birnen, Quitten selektiv pflücken, Fallobst entsorgen.
  • Pflanzplanung: Beete skizzieren, Staudenstandort prüfen, Saatgut sortieren.
  • Boden vorbereiten: Mulch verteilen, Kompost durchsieben per Handsieb.
  • Werkzeugpflege: Klingen schärfen, Scheren ölen, Handschuhe flicken.
  • Kleinteile reparieren: Tropfende Schlauchkupplung ersetzen, Rankhilfen binden.

Bußgeld, haftung und versicherung

Wer gegen die Feiertagsruhe verstößt, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe variiert je nach Kommune und Einzelfall, meist bewegt sie sich im dreistelligen Bereich. Kommt es wegen Lärms zu einem Unfall – etwa durch hastiges Arbeiten unter Zeitdruck – greift der Versicherungsschutz zwar grundsätzlich, doch bei grober Fahrlässigkeit entstehen Probleme. Rechtsschutz kann bei Streit mit Nachbarn helfen, ersetzt aber nicht die Einhaltung lokaler Regeln.

So planst du das gartenwochenende

Teile deine Aufgaben nach Lautstärke. Heute: ernten, jäten, binden. Samstagvormittag: mähen, Hecke schneiden, wenn keine Ruhezeiten entgegenstehen. Danach: Feinschnitt und Pflege. Prüfe die Zeiten deiner Gemeinde für laute Geräte; unter der Woche sind oft Zeitfenster am Vormittag und am späten Nachmittag vorgesehen.

Kleine hilfen für den alltag

  • Lärm messen: Eine einfache Dezibel-App liefert grobe Orientierung. Sie ersetzt keine Vorschrift, sensibilisiert aber.
  • Ruhiger arbeiten: Dicke Handschuhe und saubere Klingen verkürzen die Schnittzeit – weniger Geräusch, schneller fertig.
  • Laubstrategie: Heute harken, morgen entsorgen. Laub auf Beeten kann als Schutzschicht liegen bleiben.

Wer einen Kleingarten nutzt, sollte zusätzlich in die Kleingartenordnung schauen. Viele Vereine definieren strengere Ruhezeiten für Sonn- und Feiertage, teils auch für Samstagnachmittage. In dicht bebauten Anlagen zählt Rücksicht doppelt.

Zum Schluss lohnt ein Blick auf Alternativen zum Laubbläser: Breite Fächerbesen und Rechen mit gummierten Zinken arbeiten leise und schonen den Boden. Das gesammelte Laub wird – mit etwas Strukturmaterial wie gehäckseltem Astwerk, das du an einem Werktag vorbereitest – zu wertvollem Mulch. So bleibt der 3. Oktober ruhig, und der Garten profitiert trotzdem.

1 thought on “3. oktober im garten : was du heute wirklich darfst und was nicht – 7 fehler kosten bis 300 euro”

  1. Donc, en Bade-Wurtemberg, je peux cueillir et désherber à la main, mais tondeuse, taille‑haie motorisée et souffleur sont interdits toute la journée du 3 octobre, c’est bien ça ? Y a‑t‑il une tolérance horaire quelque part ?

Leave a Comment

Votre adresse e-mail ne sera pas publiée. Les champs obligatoires sont indiqués avec *